Erstellt am 18.03.2014 um 10:52 Uhr von Aidan
Gibts vielleicht eine Adresse in den USA/Südamerika?
Postlaufzeiten laut Deutsche Post beispielsweise nach Los Angeles sind 3-6 Tage, rückzu bis 4 Tage, das wäre eigentlich zu schaffen.
Kann der Wahlberechtigte keine Postadresse angeben, zu der er in dem vorgesehenen Zeitfenster erreichbar ist, kann derjenige eben nicht wählen.
Erstellt am 18.03.2014 um 10:52 Uhr von Oblatixx
Sie soll ihre Adresse hinterlassen und dann bekommt sie die Briefwahlunterlagen zugestellt.
Keine feste Adresse? Dann hat sie wohl diesmal Pech gehabt.
Erstellt am 18.03.2014 um 11:01 Uhr von Isabell
Dankeschön für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Die Kollegin kann keine Adresse im Urlaub nennen. Deshalb wird sie dieses Mal auf die Wahl verzichten müssen.
Erstellt am 18.03.2014 um 12:14 Uhr von Isabell
Darf diese Mitarbeiterin denn eine Stützunterschrift leisten?
Erstellt am 18.03.2014 um 20:02 Uhr von pillepalleTR
Wenn sie dazu in der Lage und wahlberechtigt ist, warum nicht?
Aber: bevor die erste Stützunterschrift auf die Liste kommt, muss der "Bereich" mit den Kandidaten abgeschlossen sein. Oder andersrum: sobald die erste Stützunterschrift gesammelt wurde, darf an der Kandidatenkonstellation (durch Hinzufügen oder Streichen) nichts mehr geändert werden.