Erstellt am 18.03.2014 um 12:31 Uhr von pappnase
Warum kann sie nicht vor dem Urlaub Briefwahl machen ?
Und...natürlich darf sie eine Stüztunterschrift leisten - in dem Zeitrahmen, in dem die Kandidatenwerbung statt findet.
Was sagt denn Euer Wahlvorstand hierzu?
Erstellt am 18.03.2014 um 12:53 Uhr von Isabell
Die Wählerliste, Wahlordnung und das Wahlausschreiben liegen seit gestern aus. Wahlvorschläge sind noch nicht eingegangen. Die Kollegin ist ab morgen im Urlaub und weilt dann im Regenwald, wo sie uns keine Postanschrift nennen kann. Sonst hätten wir die Unterlagen zugeschickt. Leider kommt sie auch erst einen Tag nach der BR-Wahl zurück.
Erstellt am 18.03.2014 um 12:56 Uhr von pappnase
Dann kann sie leider nicht mit wählen - aber trotzdem darf sie doch eine Stützunterschrift leisten.
Erstellt am 18.03.2014 um 12:57 Uhr von Isabell