Urlaub Azubis - verpflichtet, den gesamten Urlaub am Anfang festzulegen?
Moin, in einem Abteil der Firma müssen die Azubis ihren gesamten Jahresurlaub zu beginn des Jahres festlegen, in anderen Abteilen kann dieser individuell auch kurzfristig gewählt werden. Wisst ihr ob Azubis dazu verflichtet werden können, den gesamten Urlaub am Anfang festzulegen? Immerhin sind Sie doch nicht wie die Angestellten direkt für Arbeiten / Termine verantwortlich und müssen dementsprechend eingeteilt werden.
Community-Antworten (3)
24.02.2010 um 23:58 Uhr
nun, ein BV hierzu wäre hilfreich.
Aber ohne Witz und sorry für die Antwort, dennn es heißt "Mist, der BR muß was tun": Wenn ihr keine BV habt (was ich vermute), gilt zunächst Direktionsrecht. Was ABER Euch als BR nicht aus der Verantwortung enläßt, die Mitbestimmung nach §87 BetrVG wahrzunehmen (hier: Abs 1, Spiegel 5 - Urlaubsgrundsätze). Also, a) BV hierzu anstrengen und b) den betroffenen Kollegen raten, Beschwerde nach 84 einzulegen. Dann (und nur hier des 87) geht's sogar bis in die Einigungsstelle...
25.02.2010 um 00:11 Uhr
@hans Wo siehst Du hier ein Direktionsrecht des AG? Erst einmal ist § 7 des Bundesurlaubsgesetzes ran zu ziehen. Und wenn es eine Planung geben soll dann muß sie für alle gleich gelten. Hier könnte sich Bärenklaue auf §75 BetrVG berufen, denn was dem einem Recht ist dem anderem Billig.
25.02.2010 um 08:04 Uhr
Hallo, bei den Azubis ist noch zu beachten dass sie noch Schulpflichtig (Berufsschule) sind. Also ist die Zeit wo sie Urlaub nehmen durch die Ferien eingeschränkt. Zumindesd für einen längeren Urlaub.
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