Erstellt am 20.02.2015 um 20:33 Uhr von Kölner
Könnte diese kollegin denn in einem der anderen Bereiche arbeiten?
Erstellt am 20.02.2015 um 20:36 Uhr von Knödel
Ich würde mich für den Erhalt der Arbeitsplätze der Stammbelegschaft zuständig fühlen und nicht für Leiharbeiter oder Neuangestellte. Kündigung keine Zustimmung
Erstellt am 20.02.2015 um 21:15 Uhr von Dezibel
Auftragsmangel? Dann brauchen wir auch keine Leiharbeiter, die ja die Spitzen abfangen sollen.
Und dann sehen wir weit5er ...
Erstellt am 21.02.2015 um 07:33 Uhr von gironimo
Erst einmal mit dem AG reden. Mache ihm klar, dass bei einer betriebsbedingten K. die Sozialauswahl stattfinden muss - die Kollegin vielleicht gar nicht diejenige ist, die gehen muss. Weist andere Wege der Problemlösung auf.
Wenn der AG den BR anhört (§102 BetrVG), formuliert einen korrekten Widerspruch.
Erstellt am 21.02.2015 um 08:38 Uhr von solotele
Eines noch vorweg: Arbeitsmangel ist nur die offizielle Begründung, wir vermuten aus versch. Gründen schwer, dass der AG diese Kollegin "weiter" habn will.
@Kölner: Zumindest könnte sie z.Z. nicht in Bereichen arbeiten, die ausgeschrieben sind oder in denen eingstellt wird.
@Knödel, Dezibel: Wir sehen die Situation mit den Leiharbeitnehmern genau so.
Danke
Erstellt am 21.02.2015 um 10:06 Uhr von Dezibel
> Arbeitsmangel ist nur die offizielle Begründung, ...
Das ist doch egal. Ihr vertraut dem AG, dass er euch nicht belügt, also muss eure Reaktion entsprechend sein.
Egal, was er wirklich will, denn auch ihr habt keine Glaskugel ...
Erstellt am 21.02.2015 um 12:54 Uhr von brverdi
Hallo BR ,ja wie lange würd es denn den Arbeitsmangel geben,gibt es denn nicht dafür eine bestimmte Zeit die der AG ausgleichen kann auch in der Planung von Projekten oder Aufträge.Es sei den die Leiharbeiter sind von den Personalkosten günstiger,das er das erreichen will.Wenn der BR das mitmacht und die Gekündigte Person geht vieleicht zur Gewerkschaft sofern sie drin ist und bereitet eine Kündigungsschutzklage vor,mal sehen was dann der AG vom Richter bei Gericht erfährt.
Erstellt am 21.02.2015 um 15:39 Uhr von Dezibel
Ups, deinen letzten Post verstehe ich irgendwie gar nicht.
> Es sei den die Leiharbeiter sind von den Personalkosten günstiger,
Davon kannst erstmal ausgehen, deshalb wollen ja alle nur noch Leiharbeiter, und wenn sie nicht mehr gebraucht werden, ab zurück zum Sklavenhalter.
Erstellt am 21.02.2015 um 17:51 Uhr von solotele
Die Kollegin ist seit mehreren Wochen krank und der AG will sie einfach nicht mehr haben, das ist der wahre Grund!Den AG interessiert in dem Fall kein Projekt, Aufträge, Leiharbeiter oder sonst was.
Leider ist sie nicht Gewerkschaftsmitglied aber als BR können wir so ein Treiben des AG nicht mitspielen.
Die LA aus der eigens gegründeten Verleihfirma werden übrigens kaum schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft. Dafür hat der AG natürlich viele weitere Vorteile!
Ich finde hier ist die Gesetzgebung noch weit von fair entfernt.
Erstellt am 21.02.2015 um 18:06 Uhr von nicoline
*Ich finde hier ist die Gesetzgebung noch weit von fair entfernt.*
Was lässt dich vermuten, dass die Gesetzgebung jemals in die Nähe von fair kommen möchte????
Erstellt am 21.02.2015 um 18:38 Uhr von Moreno
Was hat ne Kündigungsschutzklage mit der Zugehörigkeit einer Gewerkschaft zu tun? Ihr müsst der Kollegin einfach klar machen das sie diese innerhalb drei Wochen nach der Kündigung machen muss und dann werdet Ihr sehen das die Gesetzgebung garnicht so unfair ist. Die Gründe für Euren Widerspruch sind ja schon genannt !
Erstellt am 21.02.2015 um 22:36 Uhr von nicoline
*Was hat ne Kündigungsschutzklage mit der Zugehörigkeit einer Gewerkschaft zu tun?*
mal überlegen, grüübel, vielleicht hat das was Kostenübernahme zu tun???????
*und dann werdet Ihr sehen das die Gesetzgebung garnicht so unfair ist.*
Bzgl. der Gesetzgebung für LAN würde ich das nicht behaupten wollen und solotele sicher auch nicht!
Erstellt am 21.02.2015 um 23:52 Uhr von Moreno
Nicoline les Dir doch mal die Frage durch! Die Arbeitnehmerin die gekündigt werden soll ist doch keine Leiharbeiterin sondern eine Festangestellte in einem Bereich wo auch Leiharbeiter arbeiten. Für eine Kündigungsschutzklage brauch ich ja theoretisch nicht mal einen Rechtsanwalt vielleicht hat die Kollegin ja auch eine Rechtschutzversicherung die das übernimmt! Ist zwar gut in diesem Fall in der Gewerkschaft zu sein aber wehren kann man sich auch ohne!
Erstellt am 22.02.2015 um 08:31 Uhr von Dezibel
> Die LA aus der eigens gegründeten Verleihfirma werden übrigens kaum schlechter bezahlt
> als die Stammbelegschaft.
Was ich aber sehr stark anzweifel!
- Urlaubsgeld
- Sonderzahlung
- Weihachtsgratifikation
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Essengeldzuschuss
- Annahmeverzug bei schlechter Auftragslage
... um nur einiges zu nennen.
Erstellt am 22.02.2015 um 09:09 Uhr von solotele
@Dezibel:
In unserem Fall ist es tatsächl. so dass -zumindest finaziell- die LAN kaum schlechter gestellt sind. Dem AG geht es hier vielmehr darum dass die sich in einem prekärem Arbeitsverhältnis befinden. Das Wichtigste ist ihm dass er sie länger beschäftigt als die Stammbelegschaft.
Die Kollegin hat tatsächl. keinen priv. Rechtsschutz :(. Trotzdem wird der BR sicher auf die genannten Punkte eingehen.
Danke für die Beiträge :)
Erstellt am 22.02.2015 um 12:03 Uhr von nicoline
*Nicoline les Dir doch mal die Frage durch!*
Stell Dir vor, das habe ich getan!
*Die Arbeitnehmerin die gekündigt werden soll ist doch keine Leiharbeiterin *
Das habe ich mit keinem Wort behauptet!
Ich habe diese Sätze:
*Dafür hat der AG natürlich viele weitere Vorteile!
Ich finde hier ist die Gesetzgebung noch weit von fair entfernt.*
in Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Leiharbeit gebracht, aber, das muss man nicht verstehen.
*Für eine Kündigungsschutzklage brauch ich ja theoretisch nicht mal einen Rechtsanwalt*
Stell Dir vor, mir ist das bekannt. Es sind aber nicht alle Menschen so forsch gestrickt wie Du und manche trauen sich so etwas einfach nicht zu.
*vielleicht hat die Kollegin ja auch eine Rechtschutzversicherung*
Hörte sich für mich nicht so an, aber, Wahrnehmung ist halt subjektiv und wie sich nun herausstellt, lag ich mit meiner Wahrnehmung durchaus richtig.
*aber wehren kann man sich auch ohne!*
Stell Dir vor, auch das ist mir bekannt, aber wie schon gesagt......
Erstellt am 22.02.2015 um 12:45 Uhr von Moreno
Erstellt am 22.02.2015 um 12:50 Uhr von Moreno
Jetzt noch mal von vorne ohne Internetabsturz :-) also auf jeden Fall der Kollegin klar machen das sie ihren Arbeitsplatz nicht kampflos aufgeben sollte! Das Leiharbeit so wie es gehandhabt wird nicht fair ist da glaub ich sind wir uns alle einig. Ich hatte die Unfairness auf die Kündigung der Kollegin bezogen.