BR Mitglied soll gekündigt werden
Wir sind ein 7 köpfiger BR (180 MA) in Norddeutschland. Ein BR Mitglied soll wegen angeblichem Betrug fristlos entlassen werden. Wir haben der Kündigung nicht zugestimmt. Und die GL haben Klage gegen uns eingereicht. (Zustimmungsersetzung). Nun sind auch noch 4 Mitglieder des BR zurückgetreten, so dass wir Neuwahlen machen müssen. Der Gerichtstermin ist nach der Wahl. Was passiert wenn:
- der neue BR dann doch mit der Kündigung einverstanden ist? Kann er auch vor dem Termin noch zustimmen? Die Frist ist ja verstrichen.
- Muss der AG nochmal den neuen BR anhören? Und kann er dann bei Zustimmung kündigen? Oder muss er bei neuer Ablehnung wieder klagen?
- Wer muss dann zum Gericht? Vorgeladen ist der BRV von heute. Wenn der nicht wiedergewählt würde... Unser Anwalt kann da auch nicht sofort antworten und sagt, wir sollen jetzt mal die Wahl abwarten. Es sieht eigentlich ganz gut aus, dass wir wieder gewählt werden. Aber was ist wenn nicht? Hat jemand eine Idee?
Community-Antworten (15)
12.09.2020 um 18:01 Uhr
Ich habe meine Zweifel, dass ihr die Wahl vor dem ersten Gerichtstermin durchziehen könnt. Im Übrigen das Verfahren läuft. Ihr habt euch genau richtig verhalten und nicht zugestimmt. Und selbst wenn: Mit dieser Angelegenheit braucht er dem neuen BR nicht kommen (weil es ja bei fristlosen Kündigungen auch die 2 Wochen gibt. Die sind allemal vorbei). Wen das Gericht sehen will? Wer weiß. Den BR eher nicht.
12.09.2020 um 18:10 Uhr
doch die Wahl muss unverzüglich eingeleitet werden. Da ist alles richtig. Das Gericht hat den BR vorgeladen. Wir werden ja auf Zustimmung verklagt.
12.09.2020 um 18:55 Uhr
Wahl unverzüglich einleiten heißt ja nicht bereits gewählt. Ihr werdet und seid nicht "verklagt". Im Grunde läuft alles seinen normalen Gang. Weil der Gesetzgeber wusste, dass bei einem unliebsamen BR aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird, hat er zum Schutz der Betriebsräte das Verfahren nach § 103 BetrVG geschaffen. Im Gegensatz zu einer "normalen" fristlosen, bei dem der gekündigte u.U.seinem Recht nachlaufen muss, wird bei einer fristlosen Kündigungen eines Betriebsrats vorab gerichtlich geklärt, ob der AG kündigen darf, wenn das Gremium erkennt, dass Betriebsräte Rechtslaien sind, die überhaupt nicht rechtssicher beurteilen können, ob eine fristlose Kündigung rechtlich o.k. ist - und eben deshalb nicht zustimmt.
13.09.2020 um 12:21 Uhr
Also mal zur Richtigstellung: ihr werdet nicht verklagt. Der Arbeitgeber lässt sich lediglich beim Arbeitsgericht eure Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ersetzen. Denn da der BRV Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber abgibt, ist er auch derjenige, der den Betriebsrat vor dem Arbeitsrichter vertreten wird. Ja muss darlegen, welches eure Gründe zur Zustimmungsverweigerung sind.
13.09.2020 um 12:37 Uhr
Danke takus, habe ich verstanden und ist auch klar. Aber jetzt kommt vor dem Gerichtstermin noch die Wahl. D.h. der BR wird sich anders zusammensetzen, weil ja einige zurückgetreten sind. Es wird neue BR Mitglieder geben. Das ist absehbar, weil wir Listenwahl haben und sich auf Grund dieser Situation der BR neu und anders zusammensetzen wird. Vielleicht auch so, dass der BRV ein neuer sein wird. Wer soll/muss dann begründen, weshalb wir die Zustimmung verweigert haben? Der alte oder der neue BRV/ Betriebsrat? Und was ist, wenn der neue BRV bei Gericht sagt: war ein Fehler, wir stimmen jetzt zu? Das ist das kompliziert bei unserer Situation.
13.09.2020 um 13:07 Uhr
Der BRV darf auch vor Gericht nur die Beschlüsse des Gremiums vortragen, er darf nicht alleine entscheiden. Ich kann nicht sagen, wie das ganze sich auflösen lässt aber schon komisch, dass euer Anwalt das nicht weiß. ?
13.09.2020 um 13:50 Uhr
er bzw. sie hält sich da erstmal bedeckt, und sagt, dass wir erst mal die Wahl abwarten sollen, aber er hat auch bereits angedeutet, dass ein neuer BR einen neuen Beschluss fassen könnte. Aber wie sollte das gehen. Die Fristen der Anhörung sind doch abgelaufen. Bin selbst nicht der BRV und nicht bei den Gesprächen dabei. Ev. sagt der BRV in unseren Sitzung auch nicht alles, weil er befürchtet, dass was ausgeplaudert wird, was der anderen Seite helfen könnte. Deshalb ja meine Frage / Fragen in diesem Forum. Also fasse ich zusammen:
- der neue BRV wird vor Gericht erscheinen. (ev. ist es ja der Alte)
- sollte es ein neuer sein (weil wir Wahl haben), muss er grundsätzlich die Auffassung/Beschlusslage des alten BR einhalten. Egal, ob er anderer Meinung ist.
- sollte er anderer Meinung sein, könnte er sich einen neuen Beschluss des Gremiums geben lassen, dass er in der Verhandlung (es ist übrigens ein Gütetermin. Macht das einen Unterschied?) ggfls. der Kündigung zustimmen kann. Mehrheit für den Beschluss natürlich vorausgesetzt.
Sieht das jemand kolossal anders?
13.09.2020 um 13:57 Uhr
@Kratzbürste: danke für die Unterstützung in unserer Entscheidung, aber die Betriebsrätin hat tatsächlich Mist gebaut, was eine Kündigung rechtfertigen kann. Es war im Wert eine Lappalie, aber eben wohl Diebstahl. Von daher sind wir da nur bedingt optimistisch. Und vor Gericht muss der BRV erscheinen. Das steht so in der Vorladung. Und auch die betroffene BRin. Und auch die Wahl musste unverzüglich eingeleitet werden. Sonst wäre der BRVin am Ende auch noch dran gewesen. Ich sag alles kompliziert.
13.09.2020 um 17:07 Uhr
§ 626 Abs.2 BetrVG "Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. " Also kann sich der AG eine neue Anhörung des neuen BR sparen. Da wird nichts drauß.
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass eure anwaltliche Vertretung suboptimal ist. Oder du verstehst sie nicht richtig.
13.09.2020 um 17:44 Uhr
@krambambuli weil es nicht klar ist, nutze ich ja dieses Forum. Ich bin nicht BRV und der BRV weiß es scheinbar nicht oder will es nicht sagen. Nun gut in vier Wochen haben wir die Wahl und der Gütetermin ist im Nov. Wir werden sehen. Es ist aber davon auszugehen, dass zu diesem Termin einer neuer BRV gehen muss mit einem neuen Gremium. Und es könnte sein, dass man dann beim Gerichtstermin umfällt bzw. nicht mehr so gut gegen die Zustimmungsersetzung argumentiert. Dann wäre meine Kollegin der fristlosen Kündigung vermutlich schneller ausgesetzt als mit dem alten BR.
13.09.2020 um 19:28 Uhr
Das nehme ich nicht an. Das Gericht entscheidet nach Prüfung der Fakten pro oder Kontra. Eine Zustimmung des BR wird da nicht mehr benötigt. Und die Rechtsvertretung der Kollegin sollte das Gericht darauf hinweisen, wenn zwischenzeitlich neue Akteure im BR sitzen, die zu dem Fall nichts sagen können.
13.09.2020 um 23:16 Uhr
steht auf der Vorladung "der BRV hat zu erscheinen?" oder eher "Herr / Frau XYZ"? Es macht mMn überhaupt keinen Sinn, wenn ein BRV dahin gehen sollte, der mit dem Fall nichts zu tun hatte.
14.09.2020 um 15:39 Uhr
der BRV wird hin müssen, da der BR in diesem Verfahren Beteiligter ist und der BR wird vertreten durch den BRV. Da ist es auch egal, ob der neu oder alt ist. Wir sind im Beschlussverfahren und da gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Daher wird das Gericht neben dem BRV ggf. auch weitere Personen hören und das kann dann auch ein Mitglied aus dem alten BR sein. Der wird dann befragt, wenn das Gericht das für erforderlich hält. Das Gericht wird auch in diesem Verfahren einen Kompromiss versuchen, da auch hier der Grundsatz zur vordringlichen gütlichen Einigung gilt. Daher muss der BRV mit klarem Handlungsrahmen entsandt werden. Das Gericht macht hier die Musik und wird euch schon sagen, was zu machen ist
14.09.2020 um 18:26 Uhr
@paula Vielen Dank. Das wäre für mich logisch. Stellt sich nur die Frage wie ein gütliche Einigung aussehen soll. Einen Vergleich wird es von Seiten unserer GF nicht geben. Das erscheint mir sicher. Weil die Kollegin soll auf keinen Fall mehr im U bleiben. Und über eine Abfindung kann der BR ja wohl nicht verhandeln. Da müsste die Kollegin ja schon mit einverstanden sein. @celstro Der BRV ist namentlich erwähnt und eingeladen.
14.09.2020 um 18:45 Uhr
"Einen Vergleich wird es von Seiten unserer GF nicht geben. Das erscheint mir sicher. Weil die Kollegin soll auf keinen Fall mehr im U bleiben."
Zum Vergleich kann es trotzdem kommen. Dieser kann ja durchaus so aussehen, dass die Kollegin geht und dafür etwas bekommt.
"Und über eine Abfindung kann der BR ja wohl nicht verhandeln. Da müsste die Kollegin ja schon mit einverstanden sein."
Solche "Verhandlungen" gäbe es zwischen AG / AN und Richter.
"Der BRV ist namentlich erwähnt und eingeladen."
Das habe ich mir gedacht. Dann ist die Frage: "- Wer muss dann zum Gericht?" ja beantwortet. Und nein, wenn ein anderer BRV gewählt wird, muss natürlich trotzdem der namentlich erwähnte hin.
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