MA-Liste zum 3. mal beantragt wegen fehlender MA. Chef sagt ist unsere Wahl und Perso muss nicht wissen was sie uns geben muss, müssen wir alles genau beantragen.
Guten Morgen, wir haben hier ein kleines Problem.
Wir der WV haben die vollständige Mitarbeiterliste beantragt, jetzt ist uns schon zum 2. mal aufgefallen dass Mitarbeiter fehlen .Also wir beantragen jetzt schon die dritte Mitarbeiterliste ,immer mit aufgeführt was uns schon wieder aufgefallen ist was fehlt aus unserer Sicht. z.B 1.Praktikanten die richtig bei uns arbeiten mehrere Monate. 2. Ferienarbeiter die über mehrere Monate eingestellt sind(keine U-Vertretung) 3. Mitarbeiter die jedes jahr von einer Fremdfirma bei uns eingestellt werden über ca.3 Monate( überbrückung weil bei denen nix geht in der Zeit) usw....
Unser Chef gibt uns zu verstehen dass dies unsere Wahl ist und unsere Perso nicht wissen kann und vorallem muss was wir alles brauchen und wir alles so anfordern müssen bzw. sie uns geben muss. Unsere Perso muss nicht wissen was wir brauchen und gibt uns nur das was uns auffällt... so ist die Aussage.
kann doch nicht sein oder? Wir haben einmal die Mitarbeiterliste gefordert, dass muss doch eigentlich reichen oder?
wie würdet ihr hier nun reagieren und handeln?? Danke und Gruß
Community-Antworten (2)
10.02.2014 um 08:25 Uhr
Sehr geehrte Personalabteilung,
zur Durchführung der Wahl benötigt der Wahlvorstand eine vollständige Liste mit den Mitarbeitern, die
- volljährig
- Arbeitnehmer in unserem Betrieb
- Leiharbeitnehmer seit mind. drei Monaten, oder
- Leiharbeitnehmer deren Überlassungsdauer drei Monate überschreiten wird
- Azubis und am Wahltag über 18 Jahre sind
- Heimarbeiter
- ABM
- Teilzeitbeschäftigte
- nebenberuflich Beschäftigte
- Minijobber
- befristet Beschäftigte (wenn diese am Wahltag noch beschäftigt sind)
- Aushilfskräfte
- Langzeitkranke Mitarbeiter
- Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit
sind. Um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können wird die Liste bis spätestesn zum xx.xx.2014 benötigt.
Wir weisen vorsorglich, nach dem Problemen der Vergangenheit darauf hin, dass ein unzureichendes Bereitstellen von Wahlunterlagen nach §119 BetrVG als Wahlbehinderung angesehen wird.
Wir hoffen nun, dass eine reibungslose Übergabe der Wahlunterlagen erfolgen kann.
Mit freundlichem Gruss
Wahlvorstand
So, ich hoffe, ich habe nun alle Kriterien aufgezählt, die Ihr benötigt...
10.02.2014 um 09:47 Uhr
Naja - die Perso kann durchaus nicht immer alles wissen. Darum ist es ja auch Aufgabe des WV die Liste zu erstellen und eben solche Fehler zu erkennen und Daten nachzufordern.
Emmelsmanns Vorschlag ist ja ganz gut. Nur würde ich die Drohung zunächst einmal weglassen, wenn die Perso ansonsten ja die Daten nachliefert, die Ihr fordert.
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