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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leiharbeiter - Muss ich ihn jetzt in die Wählerliste aufnehmen?

V
Vogel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, danke erst mal das mir so viele geholfen haben, in Bezug zur Altersteilzeit. Und schon wieder habe ich ein Problem. Leiharbeiter. Ich weiss das in unserem Betriebseit Anfang März ein Arbeiter für 6 Monate ausgeliehen ist, ich habe auch eine ganz aktuelle Mitarbeiterliste von heute, wo der Betreffende aber nicht aufgeführt ist. Nach meinem persönlichen Nachfragen wurde mir geantwortet das er kein Leiharbeiter sei. Er würde wohl so laufen wie es bei Fremdfirmen im Reinigungsdienst ist.Der Betreffende wird voll im Betrieb eingesetzt wie ein Betriebsangehöriger. Muss ich ihn jetzt in die Wählerliste aufnehmen? Aber ich kann doch nur von der Mitarbeiterliste die ich aus dem Peronalbüro bekommen ausgehen? Ich danke im vorraus. Ulla

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

01.04.2010 um 05:27 Uhr

Vogel, Nach meinem persönlichen Nachfragen wurde mir geantwortet das er kein Leiharbeiter sei. Und wurde denn beantwortet, was er sonst ist?

Er würde wohl so laufen wie es bei Fremdfirmen im Reinigungsdienst ist Und wie läuft das da?

Muss ich ihn jetzt in die Wählerliste aufnehmen? Die Wählerliste wird vom Wahlvorstand bei jeder aus seiner Sicht relevanten Änderung bis zum Wahltag geändert.

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