Erstellt am 17.03.2014 um 19:53 Uhr von pemahu
Um Deine Frage zu beantworten fehlen Daten wie: Aushang Wahlausschreiben, Tag der Wahl.
Abgesehen davon ist es unsinnig, einen solchen Vermerk über den Aushang der Vorschlagslisten ins Wahlausschreiben reinzunehmen - es gibt nur einen spätesten Termin (und der ist gesetzlich geregelt).
Erstellt am 17.03.2014 um 20:05 Uhr von teufel
Hi.
Aushang Montag 24.2.14
Tag abgabe Listen Mittwoch 12.3.14
Hier ist Fehler eins. zwei Wochen Frist sollen es sein.
Tag der Wahl 8.5.14
Wir haben sogar dann ne betriebsratslose zeit wir haben unsere Amtszeit am 5.5. begonnen.
Nun das wahlausschreiben kam vom Anwalt. Kennt sich super aus.
Erstellt am 17.03.2014 um 20:16 Uhr von nicoline
*zwei Wochen Frist sollen es sein.*
Nein, ganz genau heißt es: "Vor Ablauf von 2 Wochen"
Und wenn am Montag 24.03. ausgehängt wird, wann ist dann "vor Ablauf von 2 Wochen"?
Erstellt am 17.03.2014 um 21:30 Uhr von Oblatixx
Wobei ich diesen Wahlermin nicht verstehe. Was hat euch gehindert, den auf eher zu verlegen? Und alles wäre in Butter gewesen?
Erstellt am 17.03.2014 um 21:44 Uhr von Globus
"Wir haben sogar dann ne betriebsratslose zeit wir haben unsere Amtszeit am 5.5. begonnen."
wobei ich jetzt noch ganz gerne wüßte:
1. Wann war genau die letzte Bekanntmachung des letzten Wahlergebnisses (bitte in TT:MM:JJJJ)
2. Warum macht "euer" Anwalt das Wahlausschreiben? Oder war das in Folge eines Seminars? Wurden ihm vielleicht falsche Daten genannt? Und wer hat das Seminar (wenn es eines war) rausgesucht? Der WV?
3. ...würde ich eigentlich davon ausgehen, dass ein Anwalt der berät sich darin in der Tat auskennt...
Erstellt am 18.03.2014 um 06:24 Uhr von teufel
Nun , Wahlvorstand war auf Schulung vom Geschäftsanwalt.
Sagt alles,
Wegen der Feiertage ,,Ostern ,, wurde der Wahltermin auf den 8.5.14 gelegt.
Das Ende der Amtszeit ist definitiv der 4.5."
Erstellt am 18.03.2014 um 07:14 Uhr von nicoline
*Wann war genau die letzte Bekanntmachung des letzten Wahlergebnisses (bitte in TT:MM:JJJJ)*
Das muss für das Ende der Amtszeit nicht zwingend relevant sein!
Erstellt am 18.03.2014 um 10:08 Uhr von gironimo
>Nun das wahlausschreiben kam vom Anwalt. Kennt sich super aus.<
Woher wisst Ihr das?
Ein redegewandtes Auftreten ist noch kein Indiz für "sich auskennen".
Aber frage doch einfach mal den Wahlvorstand, ob es denn nun schon Wahlvorschläge gibt.
Ansonsten siehe § 10 Abs. 2 WO: Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben