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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl!Wählerliste ungültig??Dringend!

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Secundus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.Wir haben Listenwahl.Bei uns läuft heute um 0Uhr die Abgabefrist für die Wählerlisten aus.Auf einer Liste ist ein Mitarbeiter, der gar nicht auf die Liste wollte.Er wurde von unserem Personalchef angeworben(ich drücke es jetzt mal harmlos aus) sich auf diese Liste setzen zu lassen.Der Mitarbeiter hat dieses auch getan und unterschrieben.Am nächsten Tag,ging der Mitarbeiter wiederum zum Personalchef und teilte dem mit, das er ihn doch von der Liste streichen solle.Der Personalchef nahm dies zur Kenntnis und sicherte ihm zu, ihn von der Liste zu streichen. Heute wurde die Liste beim Wahlvorstand abgegeben und der Name des Mitarbeiters stand immer noch darauf.Der Mitarbeiter würde auch eine schriftliche Stellungnahme dem Wahlvorstand vorlegen, das er den Personalchef darum gebeten hat, ihn von der Liste zu nehmen. Jetzt meine Fragen: Wie soll sich der Wahlvorstand verhalten? Wäre diese Wählerliste mit insgesamt 9 Personen ungültig?

Ich bitte um rasche Antworten..... Vielen Dank

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Community-Antworten (6)

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Oblatixx

17.03.2014 um 18:55 Uhr

Keine Panik. Der Mitarbeiter bleibt drauf, und kann nach der Wahl, sollte er gewählt werden, die Wahl ablehnen. Damit ist wieder gut. ABER: Wie kommt der Personalchef dazu, eine Liste einzureichen?

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Secundus

17.03.2014 um 19:08 Uhr

Der Mitarbeiter möchte aber nicht das sein Name auf dieser Liste ist, da es sich augenscheinlich um eine Arbeitgeberliste handelt.Damit hätte sich wohl auch die Frage erledigt, wieso der Personalchef für diese Liste wirbt. Wie könnte man denn dagegen vorgehen?

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Oblatixx

17.03.2014 um 19:43 Uhr

Gar nicht. Er ist nun mal drauf. Und das nächste mal erst nachdenken und dann handeln.

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Secundus

17.03.2014 um 19:58 Uhr

Danke erstmal für die Antworten.Die Frage ist nun die, wie könnte man denn gegen denn Personalchef vorgehen? Würde eine ich sag mal "mündliche Rüge" ausreichen, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten.......? Denn es geht ja darum, jede Geschäftsführung hat da so seine "Lieblinge" im Betrieb,und genau diese hätte der Personalchef im BR.(um Unruhe zu stiften oder als Wackel-Dackel mit dem Kopf zu nicken und allem zu zustimmen was die Geschäftsführung vorschlägt).

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Oblatixx

17.03.2014 um 22:45 Uhr

Ich nehme mal an, gar nicht. Nach Betriebsverfassung ist er sicher kein leitender, dann hat er auch das Recht, eine Liste einzubringen. Es ist eben so. Wichtig ist zum Schluss nur, welche Liste denn von euren Mitarbeitern dann gewählt wird.

Die Idee mit der Rüge ist Kindergarten, da lacht der sich zu Hause beim Fernsehen noch kaputt ... Also: Genau hinsehen, wo man sein Kreuzel macht!

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rolfo

18.03.2014 um 09:14 Uhr

Es gibt noch eine andere Möglichkeit, falls dazu noch Zeit ist, der MA soll sich auf einen andere Liste setzen lassen oder eine eigene einreichen, der Wahlvorstand prüft die Listen, stellt fest dass eine Doppelkandidatur vorliegt. Er muss den MA befragen welche nun gültig ist. Der MA erklärt dass es die 2. Kandidatur ist, somit wird der WV ihn aus der anderen Liste streichen. Erledigt.

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