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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl oder Persönlichkeitswahl & Reisehnfolge der Wählerliste

H
Hialeah
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit ca. 150 Mitarbeitern, und müssen lt. Aussage unseres jetzigen Wahlvorstandes eine Listenwahl durchführen.

  1. Ist dies so korrekt oder könnten wir theoritisch auch eine Persönlichkeitswahl wie in den vergangenen Jahren durchführen, um z.b. jetzige BR-Mitglieder nicht mehr zu wählen ? und
  2. Wer oder was bestimmt die Reihenfolge der Wählerliste ? Die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen "Anmeldungen" für eine Wählerliste oder kann sich die jeweilge Wählerliste untereinander einigen ? Wir haben nämlich den Verdacht, dass die derzeit eingereichte Liste zugunsten der alten BR-Migleider "manipuliert" wurde und diese jetzt wieder an oberster Stelle stehen, obwohl dies beim Herumreichen der Listen zwecks Stützerunterschriften und Aufstellen neuer Kandidaten für diese Liste nicht der Fall war. Danke für eine kurze Antwort.
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Community-Antworten (2)

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pit47

11.04.2006 um 16:49 Uhr

Hallo Hialeah, Listenwahl gibt es nur wenn zwei oder mehr Wählerlisten bei dem Wahlvorstand eingereicht werden. Die Reihenfolge auf der Wählerliste wird von den Kandidaten bestimmt oder der Listenführer bestimmt sie. Bei einer Persönlichkeitswahl ist es zweckmäßig sich auf eine alphabetische Reihenfolge zu einigen.

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Fayence

11.04.2006 um 17:07 Uhr

@ pit47,

tut mir ja leid, Dir noch einmal widersprechen zu "müssen".

Wie in diesem Forum schon so oft bejammert, kommen auf einmal und unverschämterweise irgendwelche KollegInnen auf die Idee, eine eigene Liste kurz vor Toresschluss einzureichen. Und das End vom Lied? Jetzt stehen die KandidatInnen auf der, für die Persönlichkeitswahl vorgesehenen Liste, nicht mehr in der gewünschten Reihenfolge. :-(

Ergo... würde ich eine Liste immer so aufstellen, dass sie auch Listenwahl tauglich ist.

@ Hialeah Wählerliste? Ich gehe davon aus, dass Du einen Wahlvorschlag meinst. Auf eingereichten Wahlvorschlägen darf die Reihenfolge der KandidatInnen nicht mehr verändert werden. Deinen Verdacht wirst Du erst dann erhärten können, wenn die Wahlvorschläge veröffentlicht sind.

Gruß Fayene

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