Wir sind ein Betrieb mit ca. 150 Mitarbeitern, und müssen lt. Aussage unseres jetzigen Wahlvorstandes eine Listenwahl durchführen.
1. Ist dies so korrekt oder könnten wir theoritisch auch eine Persönlichkeitswahl wie in den vergangenen Jahren durchführen, um z.b. jetzige BR-Mitglieder nicht mehr zu wählen ? und
2. Wer oder was bestimmt die Reihenfolge der Wählerliste ? Die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen "Anmeldungen" für eine Wählerliste oder kann sich die jeweilge Wählerliste untereinander einigen ? Wir haben nämlich den Verdacht, dass die derzeit eingereichte Liste zugunsten der alten BR-Migleider "manipuliert" wurde und diese jetzt wieder an oberster Stelle stehen, obwohl dies beim Herumreichen der Listen zwecks Stützerunterschriften und Aufstellen neuer Kandidaten für diese Liste nicht der Fall war. Danke für eine kurze Antwort.