Hallo,

in unserer Werkstatt bestand für die Kollegen schon immer die Möglichkeit, von einem Telefon aus nach draußen (extern) zu telefonieren. Nun hat der Vorgesetzte beschlossen, diese Funktion zu sperren. Wenn die Kollegen nun mal zuhause anrufen wollen, müssen sie vom Apparat des Vorgesetzten aus oder von einem anderen Büro aus anrufen (wo auch jeder mithören kann, der möchte...). Es gibt keine BV bezüglich Telefon... Darf der Vorgesetzte einfach willkürlich die Extern-Funktion sperren? Der Grund für das Sperren war, dass angeblich 2 Mitarbeiter "ständig" privat telefonieren...