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Umzug innerhalb der Stadt gleich Versetzung?

B
BRBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Auftraggeber hat sich entschieden, im Sommer diesen Jahres, nach Berlin Adlershof zu ziehen. Bisher war der Standort Berlin Siemensstadt. Nun zieht unsere Firma (hat Dienstvertrag mit Auftraggeber- wir sind ein Personaldienstleister) mit nach Adlershof. In den Arbeitsverträgen unserer Arbeitnehmer steht: "Der Einsatzort ist Berlin". Ist das dennoch eine Versetzung? Die Berliner unter euch wissen, dass Berlin in der Tat riesig ist und hier von einem Ende der Stadt an ein anderes gezogen wird. Mit dem Auto ist das eine Entfernung von ca. 27km.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

17.03.2014 um 11:48 Uhr

Es ist eine Versetzung - und eine Betriebsänderung (wesentliche Betriebsteile ?) würde ich sagen. Daher sollte der BR auch an einen Interessenausgleich und Sozialplan denken.

P
paula

17.03.2014 um 14:24 Uhr

bitte trenne Individualrecht von Kollektivrecht. Nach dem Arbeitsvertrag ist die Versetzung wahrscheinlich zulässig. Kollektivrechtlich können die von gironimo genannten Themen relevant sein

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