In unserer Klinik soll die Leitung der Geriatrie wegen Personalmangel für längere Zeit ca. 6-8 Dienste im Monat in der Notaufnahme (dort hatte sie zwei Jahre lang gearbeitet) aushelfen.
Ist dies nun eine Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG und somit mitbestimmungspflichtig?
Vielen Dank für eure Antworten.