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Anfechtung BR-Wahl

S
snefru
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen , ein Kollege von uns möchte die BR - Wahl anfechten weil an seinen Arbeitsplatz kein Wahlausschreiben hing. Wir hatten aber an allen Aushängetafeln im Betrieb Wahlaushänge ausgehängt ,so das er jederzeit die Möglichkeit hatte sich über die Betriebsratswahl zu informieren.

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Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

17.03.2014 um 08:50 Uhr

Lasst ihn doch machen, wenn er nichts besseres zu tun hat ... Ihr habt alles richtig gemacht.

D
Daddy

17.03.2014 um 08:51 Uhr

Abgesehen davon braucht er noch 2 weitere Kollegen für die Anfechtung.

M
martinez

17.03.2014 um 08:52 Uhr

Der Wahlvorstand legt mit Beschluss fest, wo der Wahlaushang ausgehängt wird, dies ist meist das Schwarze Brett und zusätzlich vll noch das Intranet.

Wo es im Betrieb halt am geeignetsten ist.

An jedem Arbeitsplatz muss das Wahlausschreiben nicht hängen, außer es wurde so beschlossen!? Also lass ihn ruhig mal anfechten :)

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