Ignorieren der Mitbestimmung vom Betriebsrat
Was kann man tun, wenn die Geschäftsleitung gegen das Mittbestimmungsrecht des Br .verstößt und Arbeitsinhalte sowie Abläufe eigenständig ändert. Darf der Br.die Neuerungen sofort rückgängig machen?Oder muss er machtlos zusehen.
Community-Antworten (4)
16.03.2014 um 21:36 Uhr
Vielleicht sagst Du uns, worum es geht, sonst wirst Du hier keine vernünftigen Antworten bekommen.
16.03.2014 um 21:56 Uhr
@derneue schreibe bitte einfach, wo du das Mitbestimmungsrecht verletzt siehst!
Meine Mutmaßung-> ist die auszuführende Tätigkeit der Entlohnung & Qualifizierung entsprechend? Gibt es einen TV der dies regelt? Auch höherqualifiziertere Tätigkeiten durch niedrig bezahltere Lohngruppen für einen bestimmten Zeitraum ableisten zu lassen(!)? Gibt es eine Arbeitsverdichtung? Da habt ihr die Möglichkeit z.B. mittels Refa-Studie dies überprüfen zu lassen!
16.03.2014 um 22:03 Uhr
mehr Details würden auf alle Fälle helfen. Denn evtl. gibt es tatsächliche keine MBR
17.03.2014 um 10:02 Uhr
Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe ändern ist allein jedenfalls nicht mitbestimmungspflichtig. Die Frage ist der Umfang der Änderungen. Daraus können sich Versetzungen ergeben (Definition siehe § 95 Abs. 3 BetrVG).
Und es können (auch abhängig vom Umfang der Änderungen) Informationsansprüche des BR aus dem § 90 BetrVG ergeben.
Wenn Euch nicht ganz klar ist, was sich wie ändert, macht erst einmal von Eurem Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch.
Je nachdem was genau geschieht, hat der BR natürlich dann auch ggf. Reaktionsmöglichkeiten - aber wie meine Vorredner schon schreiben - dazu muss man mehr wissen.
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