Was tun wenn Arbeitgeber Fristen ignoriert
Hallo,
wir haben einen frischen Betriebsrat gegründet, bestehend aus einem Mitglied, weil im Unternehmen sehr viel gegen das Arbeitsrecht verstoßen wird und die Mitarbeiter "fast schon wie Sklaven" behandelt werden. Der Arbeitgeber hat es nicht positiv aufgenommen. Im Gegenteil: wütend aus dem Büro geflüchtet und mit Rechtsanwalt mündlich gedroht.
Um die Rechte aller Mitarbeiter zu berücksichtigen, und diese im aktuellen Unternehmen zu prüfen, habe ich eine E-Mail auf Forderung der Einsicht der Personalakte an die Geschäftsleitung mit Frist gesendet. (siehe: Informationsrecht). Ich möchte prüfen, ob beispielsweise die Mitarbeiter einer Abteilung alle gleich viel Urlaubstage haben (Gleichbehandlungsgesetz), etc. (Ich möchte auch mehr prüfen, muss mich aber noch reinfuchsen).
Ich befürchte, dass diese nun die Frist ignorieren und vielleicht am Ende komplett den Betriebsrat ignorieren wird.
- Was soll ich dann tun? Soll ich dann das Arbeitsgericht davon in Kenntnis setzen?
- Wie soll man überhaupt verfahren, wenn man bereits mehrere Verstoße gegen das Arbeitsrecht feststellt und diese nicht korrigiert, bzw. ignoriert werden?
- Wie oft darf der Arbeitgeber den Forderungen des Betriebsrates ignorieren oder immer wieder gegen das Arbeitsrecht der Mitarbeiter verstoßen bis ich jemanden einschalten muss?
Vielen Dank!
Community-Antworten (16)
27.10.2022 um 12:42 Uhr
Um Anfängerfehler zu vermeiden, solltest du dich erst schulen lassen, sprich Seminare besuchen.
27.10.2022 um 13:01 Uhr
als Einer-BR solltest Du dir auf jeden Fall von Anfang an, außer den Schulungen, externen Beistand entweder durch die entsprechende Gewerkschaft oder aber einen Fachanwalt besorgen. Du hast kein Gremium im Rücken sondern bist Einzelkämpfer und wenn der AG wirklich so negativ eingestellt ist könnte dich das sehr belasten, aber Hut ab!!
Und einfach mal so einsicht in die Personalakten muss der AG dir nicht geben, aber wenn du alleine bist, dann ist euer Betrieb nicht so groß, als dass du einfach alle mal fragen könntest was z.B. den Urlaub betrifft.
27.10.2022 um 13:22 Uhr
1.) Der BR hat überhaupt kein Einsichtsrecht in Personalakten. Dies steht gemäßt §83 Abs. 1 BetrVG nur dem Arbeitnehmer zu. Dieser darf dann, wenn er möchte ein BRM hinzuziehen. 2.) Natürlich haben nicht alle Mitarbeiter einer Abteilung gleich viel Urlaub und das idR auch ohne dabei gegen den Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. 3.) Daher: dringend Schulen lassen. Gerade in deiner Situation solltest du deine Rechte und Pflichten sehr genau kennen!
27.10.2022 um 13:36 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.
Es wurde geschrieben: Der BR hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Aber hat der BR nicht das Informationsrecht?
Wie ist es denn nun, wenn der Arbeitgeber den BR ignoriert? Siehe Eingangspost.
27.10.2022 um 13:46 Uhr
in Bezug auf Personalakten hat der BR kein Informationsrecht/Einsichtrecht. Also bei dieser Frage ist es zwar schlechter Stil wenn der AG nicht zumindest antwortet aber machen können wirst Du als BR nichts dagegen. Lass dich erst schulen bevor du Fässer aufmachst.
27.10.2022 um 13:46 Uhr
Zu allererst: Du hast meinen Respekt, dass Du in dieser Situation Betriebsratsarbeit machst! RudiRadeberger hat das Wichtigste schon gesagt: Zuallererst musst Du Dich schulen lassen. Dann wäre es sicher hilfreich, in eine Gewerkschaft einzutreten. (ist aber kein Muss)
Zu Deinen Fragen:
Zu1: Nein. Da Du gar kein Anrecht auf Einsicht in die Personalakten hast, ist die gesetzte Frist vollkommen irrelevant.
Zu 2: Verstöße gegen das Arbeitsrecht (Ich weiß jetzt nicht genau, welches Du meinst, das sind ja mehrere verschiedene Gesetze) kann jeder einzelne Arbeitnehmer anmahnen, dafür benötigt man keinen Betriebsrat. Einfacher ist es natürlich, wenn sich der Arbeitgeber mit einem Gesprächspartner auseinandersetzen muss, der sich damit auskennt. (Schulung!) Wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, ist er in der Gestaltung des Arbeitsvertrages relativ frei.
zu 3: Der AG ist nicht verpflichtet auf jede Forderung des BR zu reagieren. Diese Frage kann man also nur beantworten, wenn man weiß, um welche Forderung es konkret geht.
Eine Frage hätte ich noch: Habt ihr einen Einer-Betriebsrat, weil Ihr im Unternehmen weniger als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter:innen habt oder weil es nicht mehr Kandidaten gab?
27.10.2022 um 13:55 Uhr
"Ich möchte prüfen, ob beispielsweise die Mitarbeiter einer Abteilung alle gleich viel Urlaubstage haben (Gleichbehandlungsgesetz), etc. "
Ungleichbehandlung ist ja nicht verboten, es muss nur eine begründete Ungleichbehandlung sein. Also bei der Prüfung ob in einer Abteilung alle gleich viel Urlaubstage haben, gehst Du m.M.n. mit falschen Erwartungen vor.
das Gleichbehandlungsgesetz sagt nur aus, das vergleichbare MA gleich zu behandeln sind und in einer Abteilung sind nicht alle MA vergleichbar. Somit ist unterschiedliche Entlohnung in Geld / Urlaub / etc innerhalb einer Abteilung nicht per se verboten.
27.10.2022 um 13:55 Uhr
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldungen.
Verstöße im Unternehmen sind beispielsweise: Mindestruhezeiten zwischen Schichten, mündliche Erniedrigungen, üble Nachrede, Datenschutz, Mitarbeiter müssen an Arbeitsrecht unzumutbaren Arbeitsorten Arbeit verrichten, Mitarbeiter werden unter Druck gesetzt, Mitarbeiter müssen telefonisch in der Freizeit erreichbar sein, teils 7 Tage die Woche Arbeit, usw.
Dann hätte ich eine andere Frage: der BR hat in bestimmten Bereichen ein Mitbestimmungsrecht. Was ist wenn dieses ignoriert wird?
Ja, ich werde definitiv angebotene Seminare nutzen.
Wir sind unter 20 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen - Deswegen gab es nur einen Kandidaten.
27.10.2022 um 14:34 Uhr
Wo du Mitbestimmung hast, findest du im §87 des Betriebsverfassungsgesetzes. Falls sich der Arbeitgeber hier stur stellt, die Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung z.B. verweigert, käme es zur Einigungsstelle. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit eines Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Bist du wenigstens in der Gewerkschaft, auch wenn ihr nur einen geringen Organisationsgrad haben solltet, könntest du dir dort etwas Unterstützung holen.
27.10.2022 um 14:59 Uhr
"Mindestruhezeiten zwischen Schichten"; auf den Fehler aufmerksam machen und Unterlassung fordern -> Arbeitsgericht einschalten.
"mündliche Erniedrigungen, üble Nachrede" -> betrifft nicht die Zuständigkeit des BR, weil Individualrecht
"Datenschutz" -> auf den Fehler aufmerksam machen und Unterlassung fordern -> Landesdatenschutzbeauftragten einschalten
"unzumutbare Arbeitsorte" -> schwierig, ggf BG?
"Mitarbeiter müssen telefonisch in der Freizeit erreichbar sein" -> müssen sie nicht. Das kannst Du den Kolleg:innen so sagen.
"teils 7 Tage die Woche Arbeit" -> möglicherweise rechtens, das kommt auf das Gesamtbild an. (Schulung "Dienstplangestaltung")
27.10.2022 um 16:25 Uhr
"mündliche Erniedrigungen, üble Nachrede" -> betrifft nicht die Zuständigkeit des BR, weil Individualrecht
Wenn ein Schichtleiter sich gegenüber allen MA so benimmt, weiß ich nicht, ob man das mit "Individualrecht" abkanzeln kann.
27.10.2022 um 17:35 Uhr
Erstmal - Ball flachhalten bis du und dein Nachrücker geschult sind. Also schnell Seminar raussuchen und aufschlauen, da auch Formfehler die BR-Arbeit torpedieren können. Ist als 1er ein bisschen schwierig, Nehmt auf jeden Fall ein Präsenzseminar damit ihr erstmal "raus" seid und ihr euch mit Gleichgesinnten in den Pausen und am Buffet zusammentun könnt.
27.10.2022 um 17:39 Uhr
Und ein Tipp von mir, versuche die Welt nicht an einem Tag zu verändern, sonst verheizt du dich selbst.
28.10.2022 um 11:34 Uhr
"Wenn ein Schichtleiter sich gegenüber allen MA so benimmt, weiß ich nicht, ob man das mit "Individualrecht" abkanzeln kann."
Ich hatte das so verstanden, dass der Arbeitgeber das macht. Bei einem vorgesetzten wäre ich ganz Deiner Meinung.
28.10.2022 um 11:48 Uhr
"Ich hatte das so verstanden, dass der Arbeitgeber das macht."
Dann wäre mMn der BR aber nicht raus wegen "Individualrecht".
28.10.2022 um 12:53 Uhr
Vom ganzen Herzen danke vielmals für die vielen Antworten und Unterstützungen!
Ich habe mich für den Betriebsteil 1 Seminar angemeldet. Hier muss der Arbeitgeber die Kosten ja tragen.
Darüber hinaus hat mir die Gewerbeaufsichtsbehörde dazu geraten, dass ich als BR das Recht auf Rechtsbeistand habe, wenn es zu klaren Verstoßen kommt und ich eine Beratung benötige.
Bezüglich dem Verhalten des Arbeitgebers: In diesem Fall benimmt sich der Geschäftsführer so, sondern der stellvertretende. Der GF winkt jedoch alles ab.
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