W.A.F. LogoSeminare

Neuwahlen wegen keine nachrücker

W
Walsumer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir haben einen Betriebsrat mit 5 Personen. Es ist jetzt ein Mitglied ausgeschieden...die Nachrücker wollten den Posten nicht besetzen...nun sind keine Nachrücker mehr da..eigentlich müßten dann doch jetzt neuwahlen anstehen oder?

1.14104

Community-Antworten (4)

A
Aidan

16.03.2014 um 20:28 Uhr

Ja, wenn die Gesamtzahl aller Ersatz- und BR-Mitglieder unter die Gremiumsgröße sinkt, ist der (verbleibende und amtierende) BR dazu verpflichtet, eine Neuwahl einzuleiten. (§ 13 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG)

Aber das passt doch eigentlich super, es sind im Moment ohnehin Neuwahlen durchzuführen. (§ 13 Abs. 1 BetrVG)

P
pemahu

17.03.2014 um 11:52 Uhr

was heißt: Die Nachrücker wollten nicht. Meiner Meinung nach sind sie automatisch(!) BR-Mitglieder und müssen erst ihr Amt schriftlich niederlegen, bevor ihr wegen der Nichterfüllung der 5-Personen-Größe verpflichtet seid, eine Neuwahl einzuleiten!

K
Kulum

17.03.2014 um 12:03 Uhr

Die schriftform ist nicht erforderlich, ansonsten bin ich bei pemahu

P
pemahu

17.03.2014 um 18:09 Uhr

@Kulum

stimmt!

Ihre Antwort