Erstellt am 16.03.2014 um 19:28 Uhr von Aidan
Ja, wenn die Gesamtzahl aller Ersatz- und BR-Mitglieder unter die Gremiumsgröße sinkt, ist der (verbleibende und amtierende) BR dazu verpflichtet, eine Neuwahl einzuleiten. (§ 13 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG)
Aber das passt doch eigentlich super, es sind im Moment ohnehin Neuwahlen durchzuführen. (§ 13 Abs. 1 BetrVG)
Erstellt am 17.03.2014 um 10:52 Uhr von pemahu
was heißt: Die Nachrücker wollten nicht. Meiner Meinung nach sind sie automatisch(!) BR-Mitglieder und müssen erst ihr Amt schriftlich niederlegen, bevor ihr wegen der Nichterfüllung der 5-Personen-Größe verpflichtet seid, eine Neuwahl einzuleiten!
Erstellt am 17.03.2014 um 11:03 Uhr von Kulum
Die schriftform ist nicht erforderlich, ansonsten bin ich bei pemahu
Erstellt am 17.03.2014 um 17:09 Uhr von pemahu