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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie lange bleiben Gesprächs und Aktennotiz in der Personalakte

H
Hopit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle Mitstreiter, ihr könnt mir sicher helfen. Gesprächsnotizen und Aktennotiz bleiben wie lange in der Personalakte und können diese zu Abmahnung herangezogen werden. Ich vertrat die Meinung, es bleibt immer in der Personalakte und wird bei einer eventuellen Abmahnung herangezogen. Aber in unserem Gremium gab es andere Meinung. Das ging bis zur Herausnahme nach einem Jahr und wird nicht für eine Abmahnung herangezogen. Würde mich freuen, wenn ihr mir hier weiterhelfen könnt. Vielen Dank allen Hopit

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

15.03.2014 um 11:58 Uhr

Ich sehe keinen Grund, etwas aus der Personalakte zu nehmen. Ansonsten müsste man ganz allgemein sagen, dass Dokumente jeder Art solange aufbewahrt werden, wie sie relevant sind (ganz abgesehen davon, dass es auch noch Fristen zur Aufbewahrung gibt - je nach Eigenart des Dokuments)

Und das Jahre alte Vorgänge für eine Abmahnung genommen werden können, halte ich schon wegen der Glaubwürdigkeit der Abmahnung für eher unwahrscheinlich.

Vielleicht kannst Du konkreter werden?

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