Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Bekannte hatte ein Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden. In diesem Einzelgespräch wollte sie ihm erklären, weshalb sie intern die Abteilung gewechselt hat.
Als Gründe hierfür nannte sie ihm u.a., dass sie ihr Vorgesetzter verbal und tätlich angegriffen hat. Am Ende des Gesprächs stellte sie klar, dass sie das nur sagen wollte, um "Rätselraten" zu vermeiden, sie jedoch auf keinen Fall möchte, dass dagegen etwas unternommen werde.

Zwei Tage später erhält sie ein Schreiben ihres ehemaligen Vorgesetzten, in welchem hervor geht, dass er sie u.a. wegen Verleumdung und übler Nachrede anzeigen wird, sollte sie bis zu einem genannten Termin ihre Aussage nicht zurückziehen.

Durch ein Gespräch mit dem Personalleiter erfuhr meine Bekannte, dass der BR-Vorsitzende eine Abschrift des Gesprächs erstellt und an die BR-Rechtsabteilung weitergeleitet hat, welche sich an ihren ehem. Vorgesetzten wandte, Bezug nehmend auf die Aussage meiner Bekannten.

Sehe ich es richtig, dass hier grob gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen wurde?
Wie kann man jetzt weitermachen?

p.s.: Die Bekannte hat noch Probezeit und wird aufgrund des BR-Handelns voraussichtlich gekündigt werden.

mit freundlichen Grüßen,

Xramt