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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer ist berechtigt eine Aktennotiz in die Personalakte zu hinterlegen?

S
skys
Mrz 2021 bearbeitet

Grundsätzlich geht es nicht darum, wer überhaupt eine Aktennotiz machen darf, weil das darf jeder. Es geht darum, wer darf diese Aktennotiz überhaupt in ein Personalakte hinterlegen. Meines Erachtens nach nur ein weisungsberechtigter Vorgesetzter. Anderfalls kann jeder ja zu jedem Kollegen etwas einbringen.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

29.03.2021 um 15:52 Uhr

Ich denke die Firma bestimmt, wer da etwas hinterlegen darf. Warum sollte es nur ein weisungsberechtigter Vorgesetzter sein?

E
enigmathika

29.03.2021 um 17:08 Uhr

Ich würde mal sagen, derjenige, der die Akte führt, entscheidet, was dort hinein kommt.

S
skys

29.03.2021 um 17:21 Uhr

Danke erstmal für die ersten Antworten. @Celestro @enigmathika Es handelt sich um die Personalakten von den Mitarbeitern. Diese wird natürlich in der Personalabteilung geführt und verwahrt. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass da jeder etwas hinterlegen kann. Ein etwas hinkender Vergleich wäre eine Ermahnung. Die darf nur von weisungsberechtigten Vorgesetzter geschrieben werden und in der Akte landen. Mir fällt da auch nichts entsprechendes im Arbeitsrecht ein, was soetwas regelt.

K
Kjarrigan

29.03.2021 um 17:21 Uhr

Nicht zu vergessen der AN im Rahmen des § 83 (2) BetrVG

Ansonsten der AG bzw die Person die der AG damit beauftragt es für ihn zu tun. mit weisungsberechtigtem Vorgesetzten hat das nichts zu tun 8der führt ja in der Regel nicht die Personalakte) und natürlich kann der AG auch entscheiden das eine Aktennotiz eines andere MA (egal ob Vorgesetzter oder "nur MA" in die Personalakte aufgenommen wird.

C
celestro

29.03.2021 um 17:48 Uhr

"Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass da jeder etwas hinterlegen kann."

Ein anderer MA hat ja auch gar keinen Zugriff darauf. Demnach wäre schon grundsätzlich einem MA verwehrt, da etwas rein zu packen. Und wenn dem so ist, so bedarf es auch keiner weitergehenden Regelung, wer da etwas rein packen darf. Denn der Zugriff auf die Akte ist ja stark reglementiert.

K
kratzbürste

29.03.2021 um 17:50 Uhr

Man tut immer gut daran, zuweilen mal in seine eigene Akte zu schauen.

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