Können Abmahnungsgründe trotz bestätigter Unrichtigkeit vom AG in der Personalakte hinterlegt werden?
Ein MA hatte vor zwei Monaten im Beisein des Abteilungsleiters und eines BR-Mitglieds ein Gespräch beim AG, bei dem ihm drei Verfehlungen (u.a. Arbeitsverweigerung und Kritikäußerung an Kollegen) vorgeworfen wurden. Hier konnten dann zwei Beschäftigte, welche während des Gesprächs kurzfristig hinzugezogen wurden, eindeutig die Unschuld des MA bei den zwei oben angeführten Punkten komplett entkräften. Dies bestätigten beim Gespräch dann sogar AG und Abt.Leiter. Nun erhielt heute der MA von seinem Vorgesetzten die schriftliche Abmahnung des AG`s zu allen DREI Verfehlungen überreicht. Der Abt.Leiter bat ihn das Schriftstück zu unterzeichnen, damit er es wieder beim AG abgeben kann. Eine Kopie wurde ihm ausgehändigt.
Mir ist zwar bekannt, dass der MA eine Gegendarstellung zur Personalakte verfassen kann. Jedoch welche rechtliche Wirkung hat die Unterschrift des MA, Anerkennung der Fakten oder Bestätigung der Entgegennahme der Abmahnung? Soll das BR-Mitglied in diesem Fall auch aktiv werden, denn er war ja Zeuge des Gesprächs und dessen Verlauf? Welchen Rat habt ihr? Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (5)
19.02.2016 um 19:15 Uhr
Der AN muss gar nichts unterschreiben.
Wenn er es doch tun will, kann er ja auf die Abmahnung schreiben: "Siehe meine Gegendarstellung vom ....... Unterschrift.
Bei faktisch falschen Tatsachen, würde ich auch eine Gegendarstellung schreiben. Als BR würde ich vielleicht noch anmerken, dass das Gespräch anders verlaufen ist, als dies in der Abmahnung wiedergegeben wird (wenn es so ist).
Kritikäußerung an Kollegen< - wie kann denn so etwas zur Abmahnung führen?
19.02.2016 um 19:35 Uhr
Zitat (Fliege): "eindeutig die Unschuld des MA bei den zwei oben angeführten Punkten komplett entkräften"
Das klingt garnicht gut!
19.02.2016 um 19:45 Uhr
@ gironimo Unser neuer GF kommt aus der Privatwirtschaft, wir sind (noch) ein kommunales Unternehmen. Er möchte massiv Stellen abbauen und da ist ihm (fast) jedes Mittel recht.
Zwölf MA (fast alle in Leitungfsfunktionen!) wurden im letzten Halbjahr mit fadenscheinigen Gründen so lange mürbe gemacht, bis sich alle mit Hilfe von RA mit einer Abfindung einverstanden erklärten. Der BR hat hier den angedachten Kündigungen immer widersprochen und sich immer mit den jeweiligen RA der MA ausgetauscht. Ich denke, dies ist leider nur ein weiterer Versuch. Wie gesagt, die zwei Anschuldigungen (Kritik über Kollegen angeblich immer bei anderen MA geäußert) konnten klar und eindeutig widerlegt werden. Der AG würde diese sicher bei einem Gerichtsverfahren nicht mehr anbringen. Ich befürchte nur, dass die Unterschrift des MA auf dem Schreiben letztendlich als Eingeständnis gewertet werden könnte. Deshalb meine Frage/Hinweis, wie hier das hinzugezogene BR-Mitglied reagiewren sollte.
19.02.2016 um 19:53 Uhr
Na dann wird es wohl in ähnlicher Weise laufen, wie bei den anderen. Als BR würde ich mich nuir einmischen, wenn das was in der Abmahnung steht anders war, als das wo ich selbst dabei war.
Ansonsten würde ich nur dann handeln, wenn es der AN selbst wünscht. An seiner Stelle würde ich auch nichts unterschreiben. Bestenfalls eine als solche gekennzeichnete Empfangsbestätigung.
Habt Ihr Eure Erkenntnisse schon einmal in einer Betriebsversammlung vorgetragen?
19.02.2016 um 20:03 Uhr
@gironimo
Ja, als die ersten vier MA auf diese Weise "entsorgt" wurden, hatten wir die Art und Weise deutlich in einer Betriebsversammlung kund getan. Die Belegschaft ist durch diese AG-Aktionen total verunsichert. Viele hat der AG dadurch mundtot gemacht bzw. es sind erste Anzeichen da, dass MA ihre Kollegen denunzieren, um selbst den Kopf über Wasser halten zu können. Dem AG muss man leider jegliche Sozialkompetenz absprechen.
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