Wir haben folgendes Problem: Ein Kollege soll in einem anderen Arbeitsbereich ausgebildet werden und zukünftig auch vertretungsweise dort eingesetzt werden. Die GF vertritt die Auffassung, dass dies der Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht erlaubt. Wir sind der Meinung, dass ist eine Versetzung nach § 99 BetrVG. Die Mitarbeiter, welche bereits in diesem Arbeitsbereich tätig sind, haben andere Verträge und andere Vergütungsgruppen. Der Mitarbeiter möchte natürlich nicht dort eingesetzt werden.
Ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung? Wie seht Ihr das?