Versetzung Ja oder Nein?
Wir haben folgendes Problem: Ein Kollege soll in einem anderen Arbeitsbereich ausgebildet werden und zukünftig auch vertretungsweise dort eingesetzt werden. Die GF vertritt die Auffassung, dass dies der Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht erlaubt. Wir sind der Meinung, dass ist eine Versetzung nach § 99 BetrVG. Die Mitarbeiter, welche bereits in diesem Arbeitsbereich tätig sind, haben andere Verträge und andere Vergütungsgruppen. Der Mitarbeiter möchte natürlich nicht dort eingesetzt werden. Ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung? Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (2)
14.03.2014 um 11:01 Uhr
Es kommt darauf an.
Was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG. Liegen diese Kriterien vor, muss der BR nach § 99 BetrVG beteiligt werden. Dann ist es auch egal, ob der Arbeitsvertrag die Option enthält, dass der AN vielleicht auch diesen Arbeitsplatz machen muss.
Allein der Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich reicht also nicht aus. Es muss schon "...... mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sein, unter denen die Arbeit zu leisten ist".
Diesen Punkt müsst Ihr prüfen (auf die Verträge kommt es dabei nicht unbedingt an)
14.03.2014 um 15:27 Uhr
und man sollte immer Individual- und kollektivrecht trennen. Individualrechtlich kann das alles in Ordnug sein. Hängt eben vom Arbeitsvertrag ab. Davon zu trennen sind die Rechte des BR. das geht eben nach den von gironimo beschriebenen Grundsätzen...
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Nachträglich Veränderung zugestimmter Versetzung
Hab mal eine kurze Frage an euch Wir hatten eine Einreichung für eine Versetzung und haben dieser Zugestimmt. Natürlich waren alle relevanten Informationen in der Einreichung gegeben - darunter natür
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
ÄlterHallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-