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Versetzung Ja oder Nein?

M
Michabbsb
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben folgendes Problem: Ein Kollege soll in einem anderen Arbeitsbereich ausgebildet werden und zukünftig auch vertretungsweise dort eingesetzt werden. Die GF vertritt die Auffassung, dass dies der Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht erlaubt. Wir sind der Meinung, dass ist eine Versetzung nach § 99 BetrVG. Die Mitarbeiter, welche bereits in diesem Arbeitsbereich tätig sind, haben andere Verträge und andere Vergütungsgruppen. Der Mitarbeiter möchte natürlich nicht dort eingesetzt werden. Ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung? Wie seht Ihr das?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

14.03.2014 um 11:01 Uhr

Es kommt darauf an.

Was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG. Liegen diese Kriterien vor, muss der BR nach § 99 BetrVG beteiligt werden. Dann ist es auch egal, ob der Arbeitsvertrag die Option enthält, dass der AN vielleicht auch diesen Arbeitsplatz machen muss.

Allein der Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich reicht also nicht aus. Es muss schon "...... mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sein, unter denen die Arbeit zu leisten ist".

Diesen Punkt müsst Ihr prüfen (auf die Verträge kommt es dabei nicht unbedingt an)

P
paula

14.03.2014 um 15:27 Uhr

und man sollte immer Individual- und kollektivrecht trennen. Individualrechtlich kann das alles in Ordnug sein. Hängt eben vom Arbeitsvertrag ab. Davon zu trennen sind die Rechte des BR. das geht eben nach den von gironimo beschriebenen Grundsätzen...

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