Erstellt am 13.03.2014 um 20:53 Uhr von newlady
Warum habt Ihr Euch dann aufstellen lassen? Kündigungsschutz oder Arbeitnehmer-ertretung. Wenn 2. dann traut Euch. Ist es die erste Amtsperiode? Es gibt Seminare,
die speziell für Vorsitzende und Stelli`s angeboten werden. Es wird schon klappen.
Glaubt an Euch, die Mitarbeiter haben es ja auch gemacht und Euch deswegen gewählt.
Erstellt am 13.03.2014 um 21:04 Uhr von teletele
Diesen Beitrag hättest dir auch gern sparen können, da nennst du nichts Neues. Es wäre schön wenn du auf meine Frage eingehen könntest. Genau auf diesen unqualifizierten Komentar habe ich eigentlich schon gewartet :(
Erstellt am 13.03.2014 um 21:18 Uhr von Teufel
Nein der alte b r ist nicht mehr im Amt.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre und dann Ende.
Erstellt am 13.03.2014 um 21:22 Uhr von newlady
teletele, Zwar Asche auf mein Haupt, da ich nur bis: Neuwahl einleien gelesen habe,; aber ansonsten bleib ich bei meinem Beitrag.
Erstellt am 14.03.2014 um 05:08 Uhr von Oblatixx
Mit Übergabe der Wahlunterlagen ist der Wahlvorstand raus aus dem Geschäft. Den Rest erledigt ihr. Sollte sich keiner finden, der die Ämter übernimmt, habt ihr euch so richtig lächerlich gemacht vor euren MItarbeitern. Großartig eine Wahl durchgezogen, aber keiner will was tun.
Der AG hat somit keinen Ansprechpartner, der BR ist eigentlich nicht vorhanden, handlungsunfähig und wenn ich bei euch Mitarbeiter wäre, tät ich euch ordentlich die Meinung geigen.
Wozu Neuwahl, wenn dann das Gleiche rauskommt.
Aufklösen? Ihr hättet euch gar nicht erst aufSTELLEN sollen.
So etwa wäre das Szenario.
Also einfach sagen: "Ich machs". Dann Schulung und wenn es wirklich nicht funktioniert, muss es dann ein anderer übernehmen.
Erstellt am 14.03.2014 um 08:13 Uhr von teletele
Vielen Dank!
Es kann also nach einer ersten konstituierenden Sitzung (z. B. eine Woche später?) nochmal eine k. Sitzung stattfinden um dann die Positionen zu finden? Muss zu einer zweiten Sitzung auch der Wahlvostand laden? Ich möchte vllt noch den Hinweis geben dass es durchaus fähige Kolleginnen/Kollegen im Gremium gibt, die hervorragende Arbeit leisten aber eben nicht unbedingt im "Rampenlicht" stehen können.
Erstellt am 14.03.2014 um 08:16 Uhr von Nubbel
ich kann nicht gibt es nicht, das ist meist ein; ich will nicht.
warum so kompliziert? besprecht euch vor der konstituierenden sitzung und gut is
Erstellt am 14.03.2014 um 09:16 Uhr von Oblatixx
> Muss zu einer zweiten Sitzung auch der Wahlvostand laden?
War das zu undeutlich? Es gibt keinen Wahlvorstand mehr, nach Übergabe der Unterlagen ist das für ihn ALLES erledigt.
Wozu eine zweite Sitzung? Ihr kennt euch doch alle, da kann man auch im Vorfeld miteinander reden und dann gleich Nägel mit Köppen machen. Wozu noch so eine Wischiwaschi-Woche und dann noch eine und dann nochmal eine ...
Wenn ihr allerdings nicht miteinander redet, dann viel Spaß ...
Erstellt am 14.03.2014 um 10:51 Uhr von teletele
Kennst sich hier wirklich NIEMAND richtig aus???
Erstellt am 14.03.2014 um 11:00 Uhr von blackjack
Was möchtest du denn gerne lesen?
Erstellt am 14.03.2014 um 11:44 Uhr von pillepalleTR
Rrrrrichtig....Niemand kennt sich hier richtig aus.
Der ist aber leider gerade in Urlaub.
Erstellt am 14.03.2014 um 11:55 Uhr von teletele
Vielen Dank für eure überaus hilfreichen Beiträge :(
Erstellt am 14.03.2014 um 12:30 Uhr von Oblatixx
Ich denke, wenn du lesen kannst, dann hast du viel richtiges hier gelesen. Dass Dir die Antworten nicht gefallen, das ist allein dir geschuldet, denn du hättest ja auch gleich deine erwartete Wunschantwort in deinen ersten Post schreiben können. Wir hätten noch was lernen können ...
Erstellt am 14.03.2014 um 12:47 Uhr von Snooker
@teletele
Man könnte hier mehr schreiben, das macht die Sache aber nicht Richtiger als wie schon beschrieben.
Die Wahl ist vorbei und der Wahlvorstand hat seine Arbeit beendet. Demnach könnte er auch nicht mehr zu einer kleinen weiteren Sitzung geladen werden. Die Frage wäre dann ja auch wer sollte Laden. Eine Einladung für eine Sitzung zu schreiben obliegt dem BRV oder bei Verhinderung seinem Stelli.
Was heißt Konstituierende Sitzung? Hier trifft sich der neu gewählte BR, wählt seinen Vorsitzenden und gegebenfalls sofort den Stelli. Damit ist die konstituierende Sitzung beendet. Erst dann habt ihr erst mal jemanden der überhaupt weiter zu der nächsten Sitzung Laden kann.
Wenn man eh schon weiß das einige eigentlich fähig sind den BRV machen zu können, würde sich bis zu einer nächsten Sitzung auch nichts dran ändern. Bedenkt, solange ihr den BRV nicht gewählt habt, seit ihr als BR nichts wert und Handlungsunfähig.
Erstellt am 14.03.2014 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Die konstituierende Sitzung hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Konklave das den Papst wählt. Die konstituierende Sitzung endet erst dann, wenn zumindest der BRVors. gewählt ist. Vorher kann sie eigentlich auch gar nicht enden, weil niemand da ist, der sie schließen kann.
Wenn man nun innerhalb der ursprünglich für die Konstituierende vorgesehenen Zeit nicht zu einer Einigung kommt, dann wird man die Sitzung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen müssen.
Erstellt am 14.03.2014 um 16:22 Uhr von pillepalleTR
"Wenn man nun innerhalb der ursprünglich für die Konstituierende vorgesehenen Zeit nicht zu einer Einigung kommt, dann wird man die Sitzung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen müssen."
In einem Betrieb, in dem sich ein BR eine solche Blöße gegenüber Belegschaft und AG gibt, möchte ich nicht arbeiten.
"Vorher kann sie eigentlich auch gar nicht enden, weil niemand da ist, der sie schließen kann. "
Sie endet vermutlich dann, wenn das Gremium nicht mehr beschlussfähig ist - allerspätestens aber dann, wenn niemand mehr im Sitzungsraum ist.
Erstellt am 14.03.2014 um 18:31 Uhr von Oblatixx
Nur mal so:
Wenn es wirklich so ist, warum haben sie sich dann erst aufstellen lassen?
Volksbelustigung?
Mir würgt es ...
Erstellt am 15.03.2014 um 14:04 Uhr von Farce
@ teletele
Unabhängig davon, dass hierzu schon alles gesagt wurde, nochmals in kurzen Worten.
Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist eine Pflichtaufgabe eines BR.
Erst dadurch erhält ein AG auch erst die Möglichkeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Weil wir uns ja nicht auskennen, sicherheitshalber ein Urteil hierzu:
BAG Urt. v. 23.08.1984, Az.: 6 AZR 520/82