Wählereigenschaft bei Aufhebungsvertrag
Hallo zusammen, hat ein AN, der bereits sein Einverständnis zu einem Aufhebungsvertrag gegeben hat, ein Wahlrecht (passiv oder aktiv)? Der Aufhebungsvertrag wird erst nach der BR Wahl wirksam. Bis dahin ist der AN von der Arbeit bei Bezahlung seiner Bezüge freigestellt.
Community-Antworten (1)
13.03.2014 um 15:53 Uhr
Wenn er unwiderruflich freigestellt ist darf er weder wählen noch kann er gewählt werden.
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