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Verteilung gesetzlicher Freistellungen

M
MichBWG
Nov 2016 bearbeitet

Wenn einem BR zwei gesetzliche Freistellungen zustehen, müssen diese zusammen in einem Wahlgang oder jeweils einzeln nach D´Hondt zugeteilt werden? (Teilfreistellungen sind nicht beabsichtigt)

83602

Community-Antworten (2)

C
celestro

13.03.2014 um 13:41 Uhr

???

Ich würde mal sagen, da wird GAR NICHTS zugeteilt.

Der BR konstituiert sich und wählt dann aus der Mitte diejenigen, die freigestellt werden. Hat mit D´Hondt nichts zu tun ...

Gruß

G
gironimo

13.03.2014 um 17:39 Uhr

Bei Listenwahl kommt es schon zu dHondt, wenn die Listen Vorschläge für die Freistellung machen.

Bei Personenwahl natürlich nicht.

§ 38 Abs. 2 BetrVG: Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden (...) vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl;

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