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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsverteilung als Dauernachtwache

D
Der_pfleger
Dez 2018 bearbeitet

Hallo. Ich arbeite als Dauernachtwache in einem 7 Tage Rhythmus. Nun muss der Urlaub geplant werden und es gibt Unstimmigkeiten. Ich bitte dringend um Hilfe !

Rein logisch habe ich das Jahr durchgeplant wann ich 7 Nachtdienste habe und wann 7 Tage frei. Ich habe an den Tagen wo ich regulär Nachtdienst hätte Urlaub eingetragen. Nun meinte mein Chef, dass dies aber nicht heißt, dass ich in den 7 freien Tagen auch frei behalte. Ich solle doch 14 Tage Urlaub am Stück nehme. ist das rechtens?

Vielen Dank im vorraus!

5.823010

Community-Antworten (10)

M
MaJoK

29.11.2018 um 22:03 Uhr

Dein Chef ist verpflichtet dir min 12 Tage Urlaub am Stück zu gewähren. So wie dein Chef es sagt ist es richtig und rechtens :)

N
nicoline

29.11.2018 um 22:47 Uhr

Gibt es einen Dienstplan, auf dem deine logische Jahresdurchplanung offiziell festgeschrieben ist?

D
Der_pfleger

29.11.2018 um 22:50 Uhr

Ja einen 7 Tage Rhythmus . Habe mich schon beim Bundesministerium für Arbeitsrecht erkundigt . Die meinten es zählen nur die Tage an denen ich arbeiten müssten, da die anderen 7 Tage meine gesetzlichen freien Tage sind.

N
nicoline

30.11.2018 um 11:35 Uhr

Der_pfleger, Ein Urlaubstag stellt genau von der Arbeitspflicht frei, die geplant war. Für freie Tage muss man keinen Urkaub verplanen. Korrekt wäre, genau zu berechnen, in was für einer Tage Woche du arbeitest und danach deine dir zustehenden Urlaubstage zu ermitteln. Wenn es einen BR gibt, könnte der dir helfen. Leider ist es jedoch so, dass viele BR sich damit auch nicht wirklich auskennen.

P
Pjöööng

30.11.2018 um 12:03 Uhr

Zitat (nicoline): " Für freie Tage muss man keinen Urkaub verplanen."

Das würde ich nicht so stehen lassen wollen. Es gibt durchaus Arbeitgeber die auch heute noch den Uralaub in Werktagen berechnen, obwohl der Samstag bei ihnen arbeitsfrei ist.

Zitat (Der_pfleger): "Habe mich schon beim Bundesministerium für Arbeitsrecht erkundigt . Die meinten es zählen nur die Tage an denen ich arbeiten müssten, da die anderen 7 Tage meine gesetzlichen freien Tage sind."

Ein "Bundesministerium für Arbeitsrecht" gibt es nicht. Ob beim Bundesminsisterium für Arbeit irgendwer befugt ist, Bürgern Rechtsberatung zu geben, weiß ich nicht, halte es aber für zweifelhaft. Dass dann dort jemand von "gesetzlich freien Tagen" gesprochen hat, halte ich für ausgeschlossen.

Wie viele Tage Urlaub werden Dir denn gewährt? Wie viele Tage Urlaub werden anderen AN bei Euch gewährt die nicht in solch einem Schichtmodell sind? Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Was ist dort geregelt?

N
nicoline

30.11.2018 um 12:52 Uhr

Das würde ich nicht so stehen lassen wollen. Wieso konnte ich mir das wohl denken? Es gibt durchaus Arbeitgeber die auch heute noch den Uralaub in Werktagen berechnen, obwohl der Samstag bei ihnen arbeitsfrei ist. Das macht es nicht zwingend richtiger!

Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen.” (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 799/09, Rn. 20).

N
nicoline

30.11.2018 um 12:54 Uhr

Der_pfleger, schau mal hier rein und klick dich durch die grünen Reiter. http://www.schichtplanfibel.de/urlaub2.htm

D
Der_pfleger

30.11.2018 um 14:31 Uhr

OK also diese Beratung hatte ich und sie sprach durchaus von gesetzlich freien Tagen ...

Vielen Dank Nicole ... Das ist auch meine Auffassung ... Aber wir haben leider keinen Betriebsrat ... Und einen Tarifvertrag haben wir auch nicht

N
nicoline

30.11.2018 um 14:40 Uhr

Dann bleibt nur der Alleingang vor das Arbeitsgericht, (geht zunächst auch ohne Anwalt), mit einem Anwalt oder mit Hilfe der Gewerkschaft.

D
Der_pfleger

30.11.2018 um 14:52 Uhr

OK danke für die Informationen ... ?

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