Erstellt am 12.09.2018 um 23:19 Uhr von celestro
gibt es einen Betriebsrat, der diese Zeiten mitbestimmt hat ?
Wenn ja, dann kann man mMn natürlich abgemahnt werden, wenn man zu früh geht.
Erstellt am 13.09.2018 um 07:50 Uhr von Hassan
Hallo celestro,die gesammte soll arbeitszeit von 7,5 std ist Kernarbeitszeit, Sollte da nicht eigendlich eine Spanne sein bei der man z.b.s 5 minuten später kommt oder geht ?
Zur Zeit ist nur ein Stundenaufbaumöglich. In der Betriebsvereinbarung steht nicht der Begriff Kernzeit, nur die Zeiten.Und wir haben auch keinen Vorgesetzten, bei dem wir uns abmelden können.
Gruß Hassan
Erstellt am 13.09.2018 um 08:26 Uhr von moreno
Kernarbeitszeit bedeutet ja, dass dies die Zeit ist wo man anwesend sein muss! Und dann kann man nicht einfach 5 Minuten früher gehen ohne die Erlaubnis vom Vorgesetzten. Wenn es keinen gibt muss man sich halt telefonisch oder per Mail die Erlaubnis holen. Wenn Ihr diese Regelung für ungeschickt haltet dann kündigt die BV. Wenn ein Aufbau von Überstunden möglich ist sollte in einer BV auch ein Abbau geregelt sein. Den Aushang hätte der AG natürlich mit Euch absprechen müssen!
Erstellt am 13.09.2018 um 09:51 Uhr von celestro
Der Aushang verstößt gegen die BV und ich würde daher den AG auffordern, ihn wieder abzuhängen. Außerdem die Kollegen informieren, daß die BV gültig ist und am Besten niemand diese "Gleitzeit" ausnutzen soll.
Erstellt am 13.09.2018 um 10:00 Uhr von moreno
Warum sollte ich als AN diese Gleitzeit nicht ausnutzen wenn ich dadurch Überstunden aufbauen kann?