Kernarbeitszeit
Hallo, unser Chef hat unsere Reguläre Arbeitszeit als Kernarbeitszeit festgelegt. Regulär 6:00 Uhr bis 14:15 Uhr und 10:00 Uhr bis 18:15 (Betriebsvereinbarung). Neu per Aushang am schwarzen Brett: 5:45 Bis 14:30 Kernarbeitszeit 6:00 Uhr bis 14:15 Uhr und 9:45 Bis 18:30 Kernarbeitszeit 10:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Fängt ein Kollege z.b.s um 9:45 an und geht um 18:10 Uhr wird er abgemahnt ! Ist das rechtens ? Gruß Hassan
Community-Antworten (5)
13.09.2018 um 01:19 Uhr
gibt es einen Betriebsrat, der diese Zeiten mitbestimmt hat ?
Wenn ja, dann kann man mMn natürlich abgemahnt werden, wenn man zu früh geht.
13.09.2018 um 09:50 Uhr
Hallo celestro,die gesammte soll arbeitszeit von 7,5 std ist Kernarbeitszeit, Sollte da nicht eigendlich eine Spanne sein bei der man z.b.s 5 minuten später kommt oder geht ? Zur Zeit ist nur ein Stundenaufbaumöglich. In der Betriebsvereinbarung steht nicht der Begriff Kernzeit, nur die Zeiten.Und wir haben auch keinen Vorgesetzten, bei dem wir uns abmelden können. Gruß Hassan
13.09.2018 um 10:26 Uhr
Kernarbeitszeit bedeutet ja, dass dies die Zeit ist wo man anwesend sein muss! Und dann kann man nicht einfach 5 Minuten früher gehen ohne die Erlaubnis vom Vorgesetzten. Wenn es keinen gibt muss man sich halt telefonisch oder per Mail die Erlaubnis holen. Wenn Ihr diese Regelung für ungeschickt haltet dann kündigt die BV. Wenn ein Aufbau von Überstunden möglich ist sollte in einer BV auch ein Abbau geregelt sein. Den Aushang hätte der AG natürlich mit Euch absprechen müssen!
13.09.2018 um 11:51 Uhr
Der Aushang verstößt gegen die BV und ich würde daher den AG auffordern, ihn wieder abzuhängen. Außerdem die Kollegen informieren, daß die BV gültig ist und am Besten niemand diese "Gleitzeit" ausnutzen soll.
13.09.2018 um 12:00 Uhr
Warum sollte ich als AN diese Gleitzeit nicht ausnutzen wenn ich dadurch Überstunden aufbauen kann?
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