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Änderungskündigungen ohne genauere Hintergrundinfos?

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Matze24
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb (ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) möchte Änderungskündigungen aussprechen bzw. "betreibsbedingt" kündigen. Dem Betriebsrat wurde zwar von "roten Zahlen" berichtet, jedoch jeglicher Einblick in die Geschäftsunterlagen zu tatsächlichen Verlusten bzw. zu erwartenden Verlusten verwehrt. Wie sollen wir uns verhalten?

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Community-Antworten (3)

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wölfchen

28.03.2007 um 10:31 Uhr

Hallo Matze24, schau mal in den Fitting, RN 27 zum §102 BetrVG - da steht, dass pauschsale Begründungen (rote Zahlen, hohe Verluste usw.)für betriebsbedingte Kündigungen nicht ausreichend sind und dass die wirtschaftliche Lage konkret darzustellen ist. Ich würde also innerhalb der Anhörungsfrist dem AG schriftlich mitteilen, dass die Gründe nicht hinreichend dargelegt sind und der BR sich beim augenblicklichen Kenntnisstand nicht in der Lage sieht, über die Kündigungen ordentlich zu beraten. dann ist der AG im Zugzwang, oder er spricht die Kündigungen trotzdem aus, wobei die Kollegen nach meiner Erfahrung in einem Kündigungsschutzprozess vor dem ArbGer gute Karten haben, weil der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde.

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ITler

28.03.2007 um 13:51 Uhr

Hallo Matze24,

ca. 100 Mitarbeiter/innen ist ein wenig zu ungenau. Ab 100 regelmäßig Beschäftigten hat §106 BetrVG gültigkeit und es muß ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Hier seht ihr dann doch die tatsächlichen oder zu erwartenden Verluste.

Grüße itler

M
Matze24

28.03.2007 um 23:36 Uhr

Hallo wölfchen, hallo itler,

wir sind leider noch keine 100. Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

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