Erstellt am 28.03.2007 um 08:31 Uhr von wölfchen
Hallo Matze24,
schau mal in den Fitting, RN 27 zum §102 BetrVG - da steht, dass pauschsale Begründungen (rote Zahlen, hohe Verluste usw.)für betriebsbedingte Kündigungen nicht ausreichend sind und dass die wirtschaftliche Lage konkret darzustellen ist.
Ich würde also innerhalb der Anhörungsfrist dem AG schriftlich mitteilen, dass die Gründe nicht hinreichend dargelegt sind und der BR sich beim augenblicklichen Kenntnisstand nicht in der Lage sieht, über die Kündigungen ordentlich zu beraten.
dann ist der AG im Zugzwang, oder er spricht die Kündigungen trotzdem aus, wobei die Kollegen nach meiner Erfahrung in einem Kündigungsschutzprozess vor dem ArbGer gute Karten haben, weil der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde.
Erstellt am 28.03.2007 um 11:51 Uhr von itler
Hallo Matze24,
ca. 100 Mitarbeiter/innen ist ein wenig zu ungenau. Ab 100 regelmäßig Beschäftigten hat §106 BetrVG gültigkeit und es muß ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Hier seht ihr dann doch die tatsächlichen oder zu erwartenden Verluste.
Grüße
itler
Erstellt am 28.03.2007 um 21:36 Uhr von Matze24
Hallo wölfchen, hallo itler,
wir sind leider noch keine 100. Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.