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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Änderungskündigungen - Mit welcher Begründung kann der BR diese Änderungskündigungen im Mitbestimmungsverfahren ablehnen?

H
Heinrich
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte in einem Arbeitsbereich alle MA die AV mit 40h WochenAZ haben änderungskündigen. Alle sollen einen KorridorAV mit 30 - 40h bekommen. Begründung die Wohngruppen haben eine schwankende Auslastung. Problem: Öffnungszeiten der WG und Arbeitsaufwand bleiben gleich. Mit welcher Begründung kann der BR diese Änderungskündigungen im Mitbestimmungsverfahren ablehnen?

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Community-Antworten (1)

P
pitsieben

21.09.2009 um 15:24 Uhr

Hallo Heinrich, im § 99 Abs. 2 BetrVG sind die Widerspruchsgründe aufgeführt. Bei der Verteilung der Arbeitszeit habt ihr Mibestimmung nach § 87 BetrVG.

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