Mitbestimmung bei Änderungskündigungen - Mit welcher Begründung kann der BR diese Änderungskündigungen im Mitbestimmungsverfahren ablehnen?
Unser Arbeitgeber möchte in einem Arbeitsbereich alle MA die AV mit 40h WochenAZ haben änderungskündigen. Alle sollen einen KorridorAV mit 30 - 40h bekommen. Begründung die Wohngruppen haben eine schwankende Auslastung. Problem: Öffnungszeiten der WG und Arbeitsaufwand bleiben gleich. Mit welcher Begründung kann der BR diese Änderungskündigungen im Mitbestimmungsverfahren ablehnen?
Community-Antworten (1)
21.09.2009 um 15:24 Uhr
Hallo Heinrich, im § 99 Abs. 2 BetrVG sind die Widerspruchsgründe aufgeführt. Bei der Verteilung der Arbeitszeit habt ihr Mibestimmung nach § 87 BetrVG.
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