Erstellt am 10.03.2014 um 16:31 Uhr von galaxy
Die Frage ist eher, wie verhält sich der Mitarbeiter der nach seinen Angaben einen anderen MA, der auch noch BRM ist, beim Diebstahl erwischt hat? Was würde er tun, wenn er der Bestohlene wäre? Diebstahl ist KEIN Kavaliersdelikt, also dementsprechend handeln. Ich denke, er sollte den, der gestohlen hat, direkt ansprechen und ihn auffordern, sein Handeln innerhalb einer Frist von "XXX" zu erklären. Vielleicht kommt er ja bei einer "Selbstanzeige" noch aus der Nummer raus und wenn er das nicht macht und die Frist verstreichen lässt, würde ich die Polizei einschalten, dafür ist sie da.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 10.03.2014 um 17:23 Uhr von valdi
Als BR bin ich kein Staatsanwalt > sondern Verteidiger > ich wuerde mit dem Kollegen sprechen > Diebstahl warum? Wo und was wurde gestohlen? Ein Kulli vom AG? Oder ein Brot? Wenn es Geld ist > wuerde ich den Bestohlenen und den Dieb zu einem Gespraech bitten incl. eines Zeugen > also bitte erst Klaerung der Sachlage > So mache ich es.
Erstellt am 10.03.2014 um 17:28 Uhr von gironimo
Ich würde auch erst einmal mit dem "Beschuldigten" sprechen. Wer weiß, was und wie was geschah.
Außerdem würde ich denjenigen, der es mir erzählt hat fragen, was er nun von mir erwartet und warum er es mir erzählt hat (er hätte ja auch gleich den AG informieren können - warum also den BR?)
Erstellt am 10.03.2014 um 22:18 Uhr von polybär
@Aerosoler,
die frage ist eher warum weist du davon? alles andre muss das "informierte" brm für sich selber entscheiden, im Prinzip ist es eher eine frage womit das "informierte" brm leben kann. ich würde an dessen stelle mit einem freund darüber reden, da es ja eine schwere entscheidung ist.
die frage ist natürlich auch (Achtung brücke) inwie weit macht sich das informierte brm selber schuldig und was ist mit dem Informanten ? was macht der erzählt er es weiter rum ??????
ich würde dir raten zum brv zu gehen dort dein kummer ablassen und gemeinsam eine lösung finden. als brm hast du nicht die Schweigepflicht wie ein Anwalt oder geistlicher, denke auch an dich und deine Zukunft , nicht immer ist nur der schuld welcher sich schuldig macht sondern auch die welche es zulassen. ggf ist der kollege ja krank und muss klauen. dann hat er ein sucht Problem und du musst handeln ! ich möchte in dieser gewissens frage nicht mit dir tauschen ich bin da sehr § 12 geschädigt
Erstellt am 10.03.2014 um 22:31 Uhr von tierfreund
Polybär
was hast du mit dem § 12 ? Der ist ja nicht mehr Enthalten in der Betriebsverfassung.Du bist ja noch Blöder als mein Hamster den ich nie hatte.
Erstellt am 11.03.2014 um 08:01 Uhr von polybär
@tierfreund,
schön das du dich entschlossen hast mal "wieer" deinen nick zu wechseln. aber du hast recht, ich war etwas ungenau. es war nicht § 12 der BertVG gemeint sondern der § 12 vom SG
Erstellt am 11.03.2014 um 08:53 Uhr von Nubbel
Du bist ja noch Blöder als mein Hamster den ich nie hatte.
Antwort 5 Erstellt am 10.03.2014 um 22:31 Uhr von tierfreund 230971
frage des tages: welcher dummdödel benutzte im brtalk vor ein paar tagen genau diesen saudämlichen spruch?
Erstellt am 11.03.2014 um 09:34 Uhr von Harzhexe
Sorry Leute, aber trollt euch mit dem geistigen Dünnschi.... in den BR Talk. Der Fragesteller hat ein Problem und sucht nach Lösungen, der braucht mit Sicherheit keine weiteren Kleinkriege.
Wer schon mal in solch einer Situation war, weiß um den inneren Kampf der da gerade tobt!!!
Erstellt am 11.03.2014 um 11:12 Uhr von polybär
@harzhexe,
haste recht siehe beitrag etwas oben. es ist nunmal ein problem mit dem gewissen.ausser du hast eine bessere lösung als die selbstanzeige.... oder dem totschweigen.mehr gibt es da nicht, entweder oder .... da greift kein beschluss, da hilft kein RA . dahilft nur die eigene frage "was mache ich.."
@nubbel,
meinst du echt? ich glaube nicht das der nick das war.
Erstellt am 11.03.2014 um 11:18 Uhr von Oblatixx
> frage des tages: welcher dummdödel benutzte im brtalk vor ein paar tagen
> genau diesen saudämlichen spruch?
@Nubbel:
Dieser dummdödel war ich, das weißt du doch genau. Aber dass du mit geändertem Nick fremde Sätze schreibst, um deinen Unsinn anderen unterzuschieben, das ist niedrig. Leider kann ich mich auf dieser Stufe nicht mit dir unterhalten.
Erstellt am 11.03.2014 um 11:19 Uhr von Pjöööng
Zitat (polybär):
"es war nicht § 12 der BertVG gemeint sondern der § 12 vom SG"
"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 12 Kameradschaft
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein."
Gut dass das hier mal erwähnt wurde.
Erstellt am 11.03.2014 um 12:10 Uhr von snooker
Recht haste harzhexe. Erst mal frage ich mich was es zur sache tut das der potentielle dieb brm ist. Der betriebsrat ist hier auch der falsche ansprechpartner. Nun dietrtschtante koennte sich jetzt ueberlegen zum chef oder zur polizei zu gehen. Allerdings sollte er sich ueberlegen ob er auch so handeln wuerde wenn sein linker nachbar zu hause dem rechten einen gartenzwerg klaut. Und was waere wenn der beschuldigte sagt das die geschichte gar nie nicht stimmt.
Erstellt am 11.03.2014 um 12:38 Uhr von Hartmut
Hallo Aerosoler, mal zurück zu deiner Frage. Zumindest lässt sich sagen, dass der 'Mitwisser', der von der Tat erfahren hat, in diesem Fall NICHT zur Strafanzeige verpflichtet ist. Denn Diebstahl ist in aller Regel kein sog. 'Katalogdelikt' nach §138 StGB, das angezeigt werden muss, wie z.B. Mord, Totschlag, Terrorismus, schwerer Raub etc.
Ich finde auch, wie schon vorgeschlagen, dass der 'Mitwisser' und der 'Täter' zusammen mit dem Geschädigten durch ehrliches Eingeständnis und Entschuldigung nach einer Lösung suchen sollten.
Erstellt am 11.03.2014 um 12:58 Uhr von Aerosoler
Hallo BR Kollegen,
erst einmal danke für die vielen Antworten.
Heute hat mir der Kollege mitgeteilt, dass er mir das unter Kollegen erzählt hat.
Allerdings werden wir jetzt auf jeden Fall der Sache weiter auf den Grund gehen.
Es hat sich herauskristalisiert, dass der Beschuldigte nicht zum ersten mal Gestohlen hat, sondern öffters von mehreren Kollegen gesehen worden ist. Allerdings sagt keiner etwas aus Angst vor dem Beschuldigten.
Wir haben auf dem Werksgelände ein Überwachungssystem, dass aber nur zu Sicherheitszwecken aufzeichnet und nicht zur Überwachung der Mitarbeiter genutzt wird. Es werden die Bilder der Überwachung nach 7 Tagen wieder gelöscht.
Die einzige möglichkeit besteht darin, die Überwachungsbereiche zu erweitern. Ich weiss als BRler natürlich, das dass nicht so einfach geht.
Also noch mal danke
Gruß
Aerosoler
Erstellt am 11.03.2014 um 13:20 Uhr von snooker
Ich hoffe ihr holt euch die einverstaendis des beschuldigten.wenn ihr dort kameras habt und beachtet das datenschutzgesetz.als beschuldigter wuerde ich hier gannz klar erst mal aauf das beweiesverwehrungsverbot.
Erstellt am 11.03.2014 um 13:31 Uhr von Aerosoler
@snooker:
der Bereich in dem die Geschichte abgelaufen ist, wird nicht Überwacht, weil dort "eigentlich" aus Sicherheitsgründen keine Überwachung notwendig ist.
Natürlich gehen wir den offiziellen Weg, mit Beantragung der Einsichtnahme in das Bildmaterial, mit Einverständnis des Datenschutzbeauftragten, im Beisein des Beschuldigten, des BRV und des Geschäftsführers und anschliessendem Bericht an den Datenschutzbeauftragten.
Erstellt am 11.03.2014 um 13:36 Uhr von Nubbel
habt ihr auch schon die sheriffsterne bestellt?
Erstellt am 11.03.2014 um 13:47 Uhr von polybär
@Nubbel,
die haben sogar schon bei steven segal angefragt ob sie da mal mit streife fahren können.dann stvi den jungs auch gleichmal zeigen wie ein "brm" einen andren brm ohne angst entgegen kommt.
ihr solltet euch den §12 SG mal zu herzen nehmen IM kern nicht im voll text, dann hilft das auch.
ich bleibe dabei und der fragesteller hat es ja schon geschrieben, nicht das erstemal, kollegen haben angs und dann ist er auch noch BRM .
ich lese alles aber keine lösung, weil es nur eine gibt. WENN es dich stört handele, mit deinen "br" kameraden. *ZUSAMMEN*
sonst wirtd er noch brv und klaut euch das internet oder wird zum universellen br diktator
Erstellt am 11.03.2014 um 14:20 Uhr von snooker
Auch ich beglueckwuensche hier den AG zu so einer Betriebspolizei. Das hat mit Interssenvertretung nichts mehr zu tun.
Erstellt am 11.03.2014 um 14:29 Uhr von Aerosoler
@ Nubbel
so ein Dumschwätzer ist der Beschuldigte auch. Blöde unproduktive Bemerkungen machen und auf die Lacher der Kollegen warten, die promt auch immer kommen. Welch eine Leistung.
Ich hoffe, dass, wenn du in so eine Situation kommst, die intelligenteste Lösung hast und nicht den BR Talk benötigst. Den du ja anscheinend nicht benötigst.
Und was hat das mit Kameradschaft zu tun, wenn der jenige, der am unproduktivsten ist nur im BR ist um den "Kündigungsschutz" zu genießen und sich dann noch solche Dinger leistet. Soll ich mich dann noch für ihn einsetzten und ihn gewähren lassen?
Was für ein Bullshit.
Ich war der Meinung, dass man hier konstruktive Antworten bekommt. Auch wenn die Frage, die gestellt wird, noch so abwegig ist, hat der Fragende eine professionelle Antwort verdient.
Erstellt am 11.03.2014 um 15:04 Uhr von snooker
Das pervide hier ist der br verfolgt hier dinge aus eigenem antrieb. Schade das er nur ne wunschantwort haben will und nicht merkt das das sie das verkehrte machen
Erstellt am 12.03.2014 um 08:33 Uhr von polybär
@Aerosoler,
pass mal aud nase. du hast zuerst geschrieben das der brm klaut und das du wohl die info hast.
innachklatsch kommt dann von dir "er macht es öfters" und NUN kommt auch noch dein rumgemäkele das der kollege "unproduktiv und überhaupt ist"
ich finde wir sollten uns mal über deinen zustand unterhalten, der scheit etwas aus dem ruder zulaufen für deine unzufriedenheit kann ich nichts. das mit der kameradschaft habe ich darauf bezogen das ich bestimmte situationen kenne. aber da du ja mehr imotional betroffen bist bekommst du wohl allesw durcheinander.deshalb nochmal zum mit schreiben.
> entweder du zeigst den kollegen an, oder du guckst weg wie der rest. was das für dich als br heisst sollte nun jedem klar sein, ein br ohne eier ist wieder rest. selber schuld.wenn dich was stört sage es doch mal im br incl lösungen und nicht nur rum mäkern ODER nee ich habe angst. KOMISCH das habt dann ja alle angst und wegsehen. SUPER BR !
Erstellt am 12.03.2014 um 09:34 Uhr von Nubbel
hallo luftnummer, wenn im betrieb geklaut wird, holt der arbeitgeber die Polizei, erstattet anzeige und die dinge nehmen ihren lauf. so läuft das. ein Betriebsrat ist nicht dazu da kojak zu spielen. ihr wollt Videoüberwachung auswerten und rumspionieren, das ist nicht die aufgabe eines betriebsrates.
wenn man hier fragt, gibt es nicht immer die wunschantwort. da wird man auch schon mal deutlich auf seinen platz verwiesen. und das betriebsratsbüro ist nun mal nicht das lapd
Erstellt am 12.03.2014 um 13:11 Uhr von polybär
ggf gibt es bei waf ein seminar zum thema "csi" für BRMs , ich würde auch der teamer sein und nenne mich horatio ... nubbel willst du mein erik sein ??