Erstellt am 22.01.2012 um 20:45 Uhr von Kölner
@Nachtaktiv
Was hat denn der WV bisher dazu gesagt? - Demnach ist sie (*Vermutungsmodus*) zunächst einmal gültig.
Aber ihr hättet (eine entsprechende Klage vorausgesetzt) gute Chance wieder Neuwahlen zu starten.
Erstellt am 22.01.2012 um 21:00 Uhr von peanuts
"Nun meine frage an euch:Ist diese Liste trotzdem zugelassen zu den BR Wahlen oder nicht? "
Der WV hat die Pflicht, einen Wahlvorschlag unverzüglich, MÖGLICHST innerhalb von 2 Arbeitstagen zu prüfen.
Besteht der Verdacht, dass z.B. Unterschriften gefälscht wurden, kann diese Frist im Ausnahmefall überschritten werden.
Bestätigt sich der Verdacht, muss diese Liste als ungültig gewertet werden.
Der Listenführer muss aufgefordert werden, dazu Stellung zu beziehen.
Kommt also darauf an, wieviel Zeit inzwischen verstrichen ist und wie der WV reagiert.
Erstellt am 23.01.2012 um 10:19 Uhr von gironimo
Läuft die Einreichungsfrist noch?
Dann ist es ja auch kein Problem, den Sachverhalt durch den WV wie von peanuts beschrieben zu prüfen. Die Listenmitglieder könnten je nach Sachlage die Listenmängel heilen (z.B. die Originalunterschriften beibringen) oder - wenn der WV die Liste als ungültig erklärt - eine neue korrekte Liste einreichen.
Erstellt am 23.01.2012 um 18:28 Uhr von Nachtaktiv
Die Einreichungsfrist ist seit 1 woche vorbei.
Erstellt am 24.01.2012 um 10:53 Uhr von petrus
> Die Leute wollten zwar mitmachen,haben aber laut eigener Aussage,selbst gar nicht unterschrieben.
> Nun meine frage an euch:Ist diese Liste trotzdem zugelassen zu den BR Wahlen oder nicht?
Wenn alle "Leute", deren Unterschrift zweifelhaft ist, nach der Beanstandung durch den WV schriftlich erklärt haben, dass sie "mitmachen", also auf der eingereichten Liste kandidieren, ist doch alles im grünen Bereich (§8.2.2 WO).
Wenn der WV die Liste nicht beanstandet hat und keiner der Kandidaten im Nachhinein erklärt, dass er damit ja absolut nicht einverstanden war, ebenso.
Da der originäre Listenführer ja fristlos entlassen wurde, wird der sich dazu nicht mehr äußern wollen (zumal ja eine Urkundenfälschung gerichtlich gegen ihn verwendet werden könnte und m.E. auch sollte!). Der dann nachrückende neue Listenführer (so keiner benannt, der erste auf der Liste; bzw. der zweite, falls der Entlassene auf #1 war) wird dazu kaum was sagen können...
Egal was der WV macht, vermutlich könnte alles zu einer Anfechtung führen...
Eine einmal zugelassene Liste nachträglich für ungültig erklären, insbesondere, wenn der Mangel nach WO heilbar gewesen wäre? Macht IMHO die Wahl anfechtbar.
Eine "gefälschte Liste" drin lassen, wird auch Unmut erzeugen...
Abbrechen und neu einleiten?
Ich würde hier dringend kurzfristigen Rat beim Fachmann (Fachanwalt Arbeitsrecht) einholen (oder selbstredend Fachfrau ;-)), was hier das Mittel der Wahl ist. Ich fürchte, wir juristischen Laien hier im Forum sind da überfordert...