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Arbeitszeit Änderung

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei unseren Damen im Sekretariat galt bis jetzt immer Bürozeiten von 8:00 -17:00 schon jahrelang. Da unsere Chefs oft später ins Büro kommen, wurden oft Überstunden fällig. Jetzt hat unser Chef eigenständig eine Art Schicht eingeführt, die zweite bis 18:00. Gegen die Tatsache der nicht Absprache mit uns, wo gegen wir vorgehen wollen, sind die Damen mit der Schicht natürlich auch nicht einverstanden. Kann er so einfach die Zeiten ändern. In den Verträgen sind keine vereinbahrt worden.

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Community-Antworten (3)

P
paula

10.03.2014 um 14:25 Uhr

da würde ich mich als BR mal einklinken ....

G
gironimo

10.03.2014 um 15:33 Uhr

Was in den Verträgen steht mag dahingestellt sein. Wichtig ist - wenn es einen BR gibt - was dieser für Arbeitszeiten in einer BV "Arbeitszeitregelung" vereinbart hat. Und da kann eigentlich so etwas gar nicht sein, dass ein Ober-Despot (auch Chef genannt) dann arbeiten lässt, wenn es ihm recht ist. Denn Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend.

Da mir die Situation aber bestens bekannt ist weiß ich auch, dass die AN in derartigen Situationen oft ihre Rechte nicht wahrnehmen, weil sie sich nicht sicher genug fühlen. Da sollte dann der BR für klare Regeln und für die Durchsetzung der Regeln sorgen.

Erinnert sei an die Regeln der Mitbestimmung; hier § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG

T
Topas

10.03.2014 um 18:10 Uhr

Heißt der Mann zufällig Stromberg?

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