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Dürfen Werkstudenten wählen?

K
karolina
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Studenten die jeden Monat 2-4 Tage in der Firma arbeiten mitwählen

2.83404

Community-Antworten (4)

N
nicoline

10.03.2014 um 11:36 Uhr

karolina, Studenten, die regelmäßig in geringem Umfang beschäftigt sind, würde ich entweder als Aushilfen oder als Teilzeitbeschäftigte und als wahlberechtigt ansehen. Auf den Stundenumfang der Beschäftigtung kommt es bei der aktiven und passiven Wahlberechtigung nicht an.

H
Hartmut

10.03.2014 um 11:46 Uhr

Das sehe ich auch so. Aber Achtung, aufgrund der verkürzten Abitur-Jahrgänge gibt es vermehrt Studenten unter 18 Jahre -> die dürfen leider nicht mitwählen.

N
nicoline

10.03.2014 um 13:02 Uhr

Ist das wirklich so? Hätte ich jetzt nicht dran gedacht, guter Hinweis!

H
Hartmut

10.03.2014 um 18:07 Uhr

Ja, tatsächlich. Wenn ein Kind jung eingeschult wurde, mit 5 1/2 Jahren, dann hat es nach 'nur' 12 Schuljahren Abitur und ist 17 1/2. Jetzt ab ins duale Studium, d.h. gleichzeitig auch in die Firma, bei geregelter Arbeitszeit und Gehalt. Böse Falle für den WV! :)

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