Unser Betrieb hat 218 Wahlberechtigte Beschäftigte.
Wir haben unter anderem 3 Wahlvorschläge in Listenform erhalten, wobei 2 Listen nur 3 bzw. 4 Stützunterschriften haben.

Bei der Gültigkeitsprüfung ist jetzt die Frage, reichen die Mindestanforderungen gemäß §14 Abs. 4 BetrVG nämlich 3 Stützunterschriften oder müssen auf den zwei Listen mindestens 1/20 unterzeichnen ?