Listen mit zu wenig Stützunterschriften - was passiert?
Hallo,
meine Frage lautet:
Wir habe bei uns im Betrieb 1466 Arbeitnehmer. Diese teilen sich auf wie folgt:
653 unbefristete AN 148 befristete AN 665 Leiharbeitnehmer
wenn jetzt gewählt wird und der Wahlvorstand bestellt ist, wie sieht das mit den Stützunterschriften aus??
Bei 1466 AN werden z. B. 30 Listen eingereicht, wie soll dann jede Liste 50 Stützunterschriften erhalten?? 50X30 = 1500 AN
Wie wird ausgewertet und wenn doppelte sind, der Wahlvorstand prüft oder der Listenführer selber?
Fallen dann alle Listen raus, die keine 50 Unterschriften mehr erhalten??
Muss man warten, bis der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erstellt hat und muss der Wahlvorstand eine einheitliche Liste für die Stützunterschriften herausgeben, oder kann man schon jetzt los laufen und Stützunterschriften sammeln??
So, das sind meine Fragen gewesen.
Kann diese jemand beantworten??
Vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (2)
18.01.2010 um 16:55 Uhr
Bei 1466 AN werden z. B. 30 Listen eingereicht, wie soll dann jede Liste 50 Stützunterschriften erhalten?? 50X30 = 1500 AN
Dann haben mit Sicherheit einige AN unzulässigerweise mehr als eine Liste gestützt oder es sind ein paar Gewerkschaftslisten dabei.
Wie wird ausgewertet und wenn doppelte sind, der Wahlvorstand prüft oder der Listenführer selber?
Siehe §§6+7 WO: Der Wahlvorstand prüft
Fallen dann alle Listen raus, die keine 50 Unterschriften mehr erhalten??
Siehe §8 (2) Nr. 3 WO - Ja, wenn sie innerhalb der Nachfrist nicht gültig auf die erforderliche Zahl ergänzt werden können
Muss man warten, bis der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erstellt hat und muss der Wahlvorstand eine einheitliche Liste für die Stützunterschriften herausgeben,
Nein
oder kann man schon jetzt los laufen und Stützunterschriften sammeln??
Erstmal solltest Du alle Kandidaten für Deine Liste zusammensuchen. Wenn Du die hast, kannst Du theoretisch auch schon Unterschriften sammeln. Einreichen geht aber erst, wenn das Wahlausschreiben hängt.
18.01.2010 um 17:30 Uhr
rburg
"Muss man warten, bis der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erstellt hat und muss der Wahlvorstand eine einheitliche Liste für die Stützunterschriften herausgeben"
Ein Wahlvorstand ist unabhängig. Er hat weder irgendwelche Listen zu erstellen, noch darf er Einfluss auf die Wahl selbst nehmen. Der Wahlvorstand hat nur die Aufgabe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Betriebsratswahl ordentlich abzuarbeiten.
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