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Sabotierte Wahl - wer kann anfechten?

E
Ecki
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb (ca.150 Mitarbeiter) finde in Kürze Betriebsratswahlen durch die Frist um Vorschlagslisten einzureichen endete gestern um 14:00 Uhr. Der Wahlvorstand, gleichzeitig amtierender BR Vorsitzender, hatte zwei Woche vorher Vorschlagslisten verbunden mit Listen zur Stützunterschrift in mehreren Betriebsbereichen ausgehangen und die oben genante Friste gesetzt. Auf vier der ausgehangenen Listen haben sich verschiedene Mitarbeiter zur Betriebsratswahl eingetragen und gegengezeichnet. Ich bin davon ausgegangen das es sich hier, da schon vier Listen aushinge, es sich um eine Listenwahl handeln würde. Ich habe mit andern Kollegen eine neue Liste gegründet und dies beim Wahlbüro gestern um 13:30 Uhr abgegeben darauf hat mich der Wahlvorstand gefragt ob ich eine Listenwahl möchte? Ich bin davon ausgegangen das durch das einreichen einer Liste Personenwahl gemacht wird, aber wenn mehrere Listen eingereicht werden Listenwahl und es waren vier am in verschieden Bereichen(Schwarzesbrett) ausgehangen. Der Wahlvorstand(alle drei Vertreter) sagte mir daß die Listen am Schwarzen Brett für eine Personenwahl wären, obwohl überall andere Mitarbeiter drauf standen, und diese nach 14:00 Uhr vom WV eingesammelt würden. Darauf habe ich eine Kollegen benachrichtig er brache seine Liste die am Schwarzenbrett hing nicht abzugeben sie würden durch den WV eingesammelt. Heut Teilt mir der Wahlvorstand mit das die Listen am Schwarzenbrett nicht gültig waren weil sie nicht bis 14:00 Uhr eingereicht waren?! Und das der Betriebsrastsvorsitzende(WV) um 13:55 Uhr eine eigene Liste eingereicht hat, die gleiche Person die mir vorher Erklärte sie würden die Listen einsammeln. Bei der Betriebsversammlung heute Nachmittag hat dann ein Gewerkschaftssekretär gesagt dass die Gewerkschaft eine Personenwahl gewollt hätte aber ich mit meiner Liste eine Listenwahl erzwungen hätte, damit sind meine Wahlchance gleich null, weiter hat er gesagt man hätte die Frist verstreichen lassen müssen um eine Nachfrist zu bekommen, dann hätte der WV die Listen eingesammelt zusammengefügt und alphabetisch sortiert und eine Personenwahl durchgeführt. Die Antwort die mir der WV gegeben hat, das die Liste eingesammelt würden, hätte keine relevant da dies nicht schriftlich passierte. Kann ich die Wahl anfechte, und wie, haben die kolegen die im glauben waren die Listen würden eingesammelt, eine Nachträglich Chance noch zur Wahl zugelassen zu werden? Für Euren antworten wäre ich sehr dankbar ich fühle mich hier total überrumpelte!

3.09104

Community-Antworten (4)

W
w-j-l

23.02.2006 um 11:12 Uhr

Hallo Ecki, das sieht ja ziemlich deutlich nach Manipulation aus.

Zum ersten Problem: Es ist weder korrekt noch üblich, dass der WV als WV Listen führt. Dies macht in der Regel ein "Listenvertreter".

Wenn die Listen tatsächlich unterschiedliche Bewerber enthielten, und darunter auch schon auf dem Aushang Stützunterschriften geleistet wurden, dann waren die Listen abgeschlossen und durften, sobald sie - auf welchem Wege auch immer - beim Wahlvorstand waren, nicht mehr verändert werden. Schon gar nicht dürfen verschieden Listen "verbunden" werden, also zusammen auf eine Liste geschrieben werden, was ja bei Euch wohl passiert ist.

Wenn das was ich beschrieben habe so passiert ist, dann kann die Wahl angefochten werden, mit der Konsequenz, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nichtig ist.

Was Deine eigene Liste anbelangt: Wenn es diejenige war, die der Wahlvorstand nicht abgeängt hat, so dass sie nicht rechtzeitig vorlag, dann gilt sie leider als nicht eingereicht. Nachträglich zur Wahl zulassen geht nicht, es sei denn, Dir gelingt es den Wahlvorstand zu überzeugen, dass er illegal vorgegengen ist, und dann eine Nachfrist setzt. Eigentlich kann er das aber nicht, wenn die 4 Einzellisten als 4 gültige Listen in die Wahl gehen.

Das Ganze ist aber in jedem Falle höchst fragwürdig!!!!

Gruesse w-j-l

N
NoLi

23.02.2006 um 12:21 Uhr

Es handelt sich hier in der Tat um ein sehr merkwürdiges Demokratie- und Rechts-Verständnis.

Nochmal zur Bekräftigung: der WV hat nichts aber auch gar nichts mit Listenaufstellung unnd Stützung usw. zu tun. Dies obliegt immer einem Listenvertreter. Listen auszuhängen, Kollegen sich eintragen zu lassen und dann einfach nicht zu beachten ist schon ein starkes Stück und riecht gewaltig nach Manipulation, zumal der BR ja seine eigene Liste wohl die ganze Zeit schon abgabebereit vorbereitet hatte.

NoLi

F
Fayence

23.02.2006 um 13:27 Uhr

Hallo Ecki, da Du die Frage bereits gestern einmal gestellt hast, erlaube ich mir den ersten Teil der Antworten in diesen Thread hinein zu kopieren, um auch z.B. w-j-l und NoLi mit in´s Boot zu nehmen.

Antwort Fayence: Zu wählen sind bei Euch 7 Betriebsräte. Eingereicht wurden 2 Listen innerhalb der Frist. Deine Liste (um 13.30 Uhr) und 1 Liste vom "Betriebsrat" (um 13.55 Uhr). Ist das so richtig? Wie viele Kandidaten stehen auf Deiner Liste? Wie sind Eure Arbeitszeiten? Für alle gleich?

Antwort Ecki: Die Zeiten der Listenabgaben sind richtig. Bei mir auf der Liste stehen 8 Kanidaten, und die Arbeitszeit ist bis 14:00 Uhr in Normalschicht, dazu gibt es noch Spät- und Frühschicht.

Die Art und Weise, wie die Persönlichkeitswahl zustande kommen sollte, ist mehr als zweifelhaft. Spielt jetzt aber aus meiner Sicht LEIDER keine Rolle, da zum einen Ecki als auch Mitglieder des BR jeweils eine gültige Liste eingereicht haben und alle anderen Listen "Schwarzes Brett" auch im Rahmen einer möglichen Anfechtung nicht berücksichtigt werden können. Die Aussage, die Listen würden durch den Wahlvorstand eingesammelt, wird bei Gericht nicht zählen. Meine Meinung!

Für mich kann es jetzt nur darum gehen, den Urhebern dieses "bösen Spielchens" eine Schnippe zu schlagen. Die Aussage im Rahmen der Betriebsversammlung, man hätte ja eine Persönlichkeitswahl gewollt aber Ecki hätte diese mit Einreichung seiner Liste zunichte gemacht, dient der blossen Diffarmierung. Hat ja auch Wirkung gezeigt, sonst würde Ecki sich jetzt nicht mit seiner Liste als chancenlos sehen. Und genau dieses sehe ich anders. Ecki, aus meiner Sicht musst/kannst Du vor allem eines tun. Kläre Deine/Eure KollegInnen im Betrieb über den rechtmässigen Ablauf einer Wahl auf. So sollte Deinen KollegInnen klar werden, dass nicht Eure Liste der böse Bube ist. Geht auf Stimmenfang und verfolgt das Ziel einer möglichst hohen Wahlbeteiligung. Würden alle wählen, braucht ein Kandidat im Schnitt 21 Stimmen. Desto mehr Stimmen Ihr auf Eure Liste vereinigen könnt, desto mehr KandidatInnen habt Ihr im BR.

Der einzige Anfechtungsgrund den ich ev. sehen würde, ist die Abgabefrist bzgl. der Uhrzeit. Fitting §6 RN6: Hat der Wahlvorstand bestimmte Dienststunden angegeben, ist vorauszusetzen, das die vom WV bestimmten Dienststunden nicht vor dem Ende der Arbeitszeit des überwiegenden Teils der Arbeitnehmer enden. Daher meine Frage nach Euren Arbeitszeiten.

Vielleicht fällt anderen ja noch mehr dazu ein! Gruß Fayence

N
NoLi

23.02.2006 um 14:07 Uhr

Ich denke Fayence hat das absolut erschöpfend beantwortet.

D´accord.

NoLi

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