Wir haben an unterschiedlichen Standorten zu verschiedenen Terminen BR Wahlen. Im Betrieb A wird am 10. April gewählt. Im Betrieb B am 8. Mai. Ein Mitarbeiter wechselt am 1. Mai von Betrieb A zu Betrieb B. In welchen Betrieben hat der Mitarbeiter ein Wahlrecht. Der Mitarbeiter ist länger als 6 Monate im Unternehmen und ich würde sagen, dass er in beiden Betrieben ein passives Wahlrecht hat. Im Betrieb B muss der Wahlvorstand die Wählerliste aktualisieren, sobald der neue Mitarbeiter in den Betrieb gewechselt hat. Ist das so korrekt?