Führt erfolgreiche Anfechtung zu einer betriebsratslosen Zeit?
Wir hatten auf einstweilige Verfügung zum Anhalten der Betriebsratswahl verzichtet, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden. Nun sagt der Anwalt, daß erfolgreiche Anfechtung auch zu einer betriebsratslosen Zeit führt. Wir waren davon ausgegangen, daß das nur bei Nichtigkeit der Wahl so wäre. Angestrebt wird aber nur die Unwirksamkeit. Wir meinten, in diesem Fall würde der Betriebsrat bis zur Neuwahl im Amt bleiben.
Hat der Anwalt recht?
Community-Antworten (5)
22.03.2006 um 21:05 Uhr
Ich habe mich inzwischen informiert. Nach erfolgreicher Anfechtung tritt tatsächlich eine betriebsratslose Zeit ein, wenn nicht vorher eine Neuwahl stattgefunden hat. Es ist Aufgabe des amtierenden Betriebsrates, bei drohender erfolgreicher Anfechtung rechtzeitig eine Neuwahl einzuleiten. Insofern gibt es einen Unterschied zu der anderen Situation, in der die Wahl von vornherein verschoben wird, wodurch die betriebsratslose Zeit unvermeidbar ist.
23.03.2006 um 09:07 Uhr
Man korrigiere mich: " ... es ist Aufgabe des amtierenden BR ..." - aber nicht die Pflicht; die BRs entscheiden selbst, ob sie zugunsten von Neuwahlen zurücktreten! Und das ist wohl leider nicht immer so ...
23.03.2006 um 12:53 Uhr
Hallo Tom,
würde dich gerne korrigieren, benötige dazu aber Ursprung deines Zitats.
MfG Angi1
23.03.2006 um 12:59 Uhr
Antwort 19615 von Fritz im thread.
23.03.2006 um 18:06 Uhr
Ich meinte "Aufgabe" nicht im Sinne von Pflicht, sondern im Sinne von verantwortlichem Handeln, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden.
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