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Betriebsratsgröße

D
DJCarlo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe mal eine Frage zur betriebsratswahl. Wir haben in Kürze wähl und haben 3 Listen ( also Listenwahl ). Insgesamt stehen 8 Mitarbeiter auf den 3 Listen. Betriebsgröße ist mit 98 Wahlberechtigten so einzuordnen das wir einen Betriebsrat mit 5 Mitgliedern zu wählen haben. Jetzt meine Frage wenn nach der Wahl von diesen 8 Aufgestellten MA einige die Wahl nicht annehmen oder aus dem Betriebsrat wieder aussteigen und dann nur noch 4 Mitarbeiter überbleiben, was passiert dann? Wird der Betriebsrat dann aufgelöst und muss eine Neuwahl erfolgen? Oder gibt es dann einen 3 Mann starken Betriebsrat und einen Nachrücker? Wär dankbar für hilfreiche Antworten

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Community-Antworten (2)

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newlady

09.03.2014 um 16:21 Uhr

Es ist doch alles z. Zeit im grünen Bereich. Wenn der BR in der nächsten Zeit nach Beginn der Amtszeit (1 Monat bis 4 Jahre) einen so großen Schwund hat, dann müsst Ihr Neuwahlen einleiten.

W
wischwasch

09.03.2014 um 17:48 Uhr

Du kannst ja mal den § 13 Abs. 2 BetrVG lesen.

Bei zu wenig Kandidaten gilt § 11 BetrVG.

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