W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsgröße -sind Saisonmitarbeiter dabei zu berücksichtigen?

S
Steve23
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir haben in unserem Betrieb Saisonmitarbeiter in der Zeit vom Mai bis Dezember beschäftigt und dies jedes Jahr.(ca 60Personen) Sind diese Mitarbeiter bei der Betriebsratsgröße zu berücksichtigen.

2.64701

Community-Antworten (1)

H
Heini

18.01.2006 um 22:05 Uhr

Aushilfsbeschäftigte sind dann zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitnehmer regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt werden, unabhängig davon, ob es sich um dieselben Personen handelt oder nicht.

BAG v. 12.10.1976, AP Nr. 1 zu § 8; LAG Hamm v. 18.3.1998, BB 1998, 1211.

Ihre Antwort