Eckdaten:
- übernehmende GmbH
31.12.2010: 33 Mitarbeiter
28.02.2011: 35 Mitarbeiter (estm)
Betriebsratsgröße: 3+3

- untergehende GmbH
31.12.2010: 38 Mitarbeiter
28.02.2011: 33 Mitarbeiter
Betriebsratsgröße: 3+1

Der Betriebsübergang erfolgt nach 613a, aller voraussicht nach Rückwirkend. Es ergeben sich für uns folgende Fragen:

1) Muss der Betriebsrat der aufnehmenden Firma zurück treten um eine Neuwahl zu erzwingen, da weniger als 50 Mitarbeiter wechseln? Im Prinzip sind wir uns einig, dass Neuwahlen für die Integration am sinnvollsten sind.

2) Müssen alle 6 Mitglieder des Betriebsrates der aufnehmenden Firma (3 ordentliche Mitglieder, 3 Ersatzmitglieder) zurück treten, oder reicht es wenn nur 4 Mitglieder zurück treten, um den Betriebsrat aufzulösen?

3) Haben die veränderten Mitarbeiterverhältnisse Auswirkungen welcher Betriebsrat "überlebt", da der der wirtschaftliche Zusammenschluss rückwirkend zum 01.10.2010 erfolgt?

4) Ändert sich die Größe des Betriebsrates der aufnehmenden Gesellschaft (bisher 3 ordentliche Mitglieder), auf nun mehr 5 Mitglieder, oder ist die neue Anzahl erst mit einer Neuwahl umzusetzen?