Wählerliste
Hallo Kollegen! Ich habe mal eine Frage zur Wählerliste: was passiert, wenn ein Kollege wählt der zum Zeitpunkt der Wahl noch keine 18 Jahre alt ist?! Kann die Wahl aufgrund dessen angefochten werden???
Community-Antworten (7)
09.03.2014 um 14:55 Uhr
Hallo Happyness, ein Kollege, der zum Zeitpunkt der Wahl noch keine 18 Jahre alt ist, darf eigentlich nicht wählen. Wie kam es dazu, dass er doch wählen konnte? Denn er muss ja im Wahllokal vorstellig geworden sein, auf der Wählerliste gefunden und 'abhakt' worden sein und einen Stimmzettel erhalten und schließlich gewählt haben. Das wäre vor Ort mal zu klären. Daraus ergibt sich auch die Erfolgsaussicht für eine Wahlanfechtung.
09.03.2014 um 15:38 Uhr
Ja, da hier gegen grundsätzliche Wahlvorschriften verstoßen wird, kann sie auch angefochten werden. Ob dies allerdings erfolgreich ist, hängt davon ab, ob hierdurch die Wahl auch wesentlich beeinflusst wurde. Würde sich hierdurch am Ergebnis nichts ändern, wäre auch der Anfechtungsgrund entfallen.
Die Klärung über ein warum und wie, würde hier hinsichtlich einer Erfolgsaussicht allerdings überhaupt nichts bewirken.
09.03.2014 um 16:39 Uhr
Wahl wäre anfechtbar , aber Farce hat Rechzt, wenn hier das Ergebnis wesentlich beeinflußt wird, ist die Erfolgschance vor Gericht gleich null.
09.03.2014 um 16:40 Uhr
muss mich korregieren: Wenn das Ergebnis N I C H T wesentlich beeinflusst wird, ist die Chance gleich null
09.03.2014 um 20:10 Uhr
Farce, das ist leider zu kurz gesprungen. Natürlich ist die eine Nase -für sich betrachtet- kein Anfechtungsgrund. Aber falls jemand die Wahl doch anficht, dann fragt der Richter ganz einfach: 'Lieber Wahlvorstand, da ist ja offenbar nachlässig gearbeitet worden in der Wählerliste. Können Sie denn AUSSCHLIESSEN, dass es noch mehr Fehler gab?' So. Na dann antworte mal dem Richter, so dass er zufrieden ist ... denn wenn deine Antwort ihn nicht zufriedenstellt, ist die Wahl kaputt.
09.03.2014 um 21:35 Uhr
Zitat (Hartmut): "Aber falls jemand die Wahl doch anficht, dann fragt der Richter ganz einfach: "Lieber Wahlvorstand, da ist ja offenbar nachlässig gearbeitet worden in der Wählerliste. Können Sie denn AUSSCHLIESSEN, dass es noch mehr Fehler gab?" So. Na dann antworte mal dem Richter, so dass er zufrieden ist ... denn wenn deine Antwort ihn nicht zufriedenstellt, ist die Wahl kaputt."
Blödsinn! Wir sind hier doch nicht bei Richterin Barbara Salesch!
10.03.2014 um 09:23 Uhr
Pjöng, deine Sachkenntnis über Richterin Barbara Salesch in allen Ehren, aber versuch doch mal, deine Statements sauber zu begründen. Das ist nicht Facebook hier.
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