Erstellt am 09.03.2014 um 09:40 Uhr von Kölner
Naja. Wieso willst du das tun?
Ich halte viel davon nach Vorne zu schauen und nicht zurück. Macht es besser, nicht schlechter.
Erstellt am 09.03.2014 um 09:51 Uhr von Snooker
@Fussball
Sicher muss man immer schauen was die gefassten Beschlüssen in der Summe für die Belegschaft mit sich bringen.
Hier aber mal ein wahllos raus gegriffenes Urteil in dem gleich am Anfang unter Punkt 3 auch ausgesagt wird das man nicht so ohne weiteres gefasste Beschlüsse gerichtlich angehen kann. Dies soll aber nur als Beispiel dienen.
http://openjur.de/u/96421.html
Erstellt am 09.03.2014 um 10:23 Uhr von nicoline
*Habe ich, wenn ich im BR bin, das Recht, bestimmte Beschlüsse im Nachhinein anzufechten?*
Na das wird ja eine tolle Zusammenarbeit werden!
*In den letzten vier Jahren hat unser BR keine Nachrücker geladen, wenn ein BR Mitglied verhindert war.*
Solltest Du jetzt in das Gremium gewählt werden, hast Du ja die Chance, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass es richtig gemacht wird. Mit allen Mitteln meine ich Gespräche, Gesetzes- und Urteilsnachweis, Hilfe der Gewerkschaft und ganz zum Schluss rechtliche Schritte.
*Sicher muss man immer schauen was die gefassten Beschlüssen in der Summe für die Belegschaft mit sich bringen.*
Wenn die Beschlüsse wirklich rechtswidrig gefasst wurden, würde und dürfte das im Rahmen eines Verfahrens überhaupt keine Rolle spielen.
Erstellt am 09.03.2014 um 10:48 Uhr von Snooker
*Sicher muss man immer schauen was die gefassten Beschlüssen in der Summe für die Belegschaft mit sich bringen.*
Wenn die Beschlüsse wirklich rechtswidrig gefasst wurden, würde und dürfte das im Rahmen eines Verfahrens überhaupt keine Rolle spielen.
Sicher nicht. Es kann aber auch von mir nur ein Hinweis gewesen sein sich genau an zu schauen, ob es Sinn macht gegen den ein oder anderen Beschluss aus der Vergangenheit gerichtlich vor zu gehen.
Erstellt am 09.03.2014 um 11:38 Uhr von nicoline
*Es kann aber auch von mir nur ein Hinweis gewesen sein sich genau an zu schauen, ob es Sinn macht gegen den ein oder anderen Beschluss aus der Vergangenheit gerichtlich vor zu gehen.*
Ich habe schon genau verstanden was Du wolltest und genau das geht für mich gar nicht. Entweder Recht oder Unrecht und nicht ein bißchen Recht und ein bißchen Unrecht!
Insofern würde ich mir sehr gut überlegen, OB ich etwas unterneheme. Wenn ich aber etwas unternehme, sind alle Beschlüsse betroffen und nicht nur die unangenehmen!
Erstellt am 09.03.2014 um 13:09 Uhr von Oblatixx
Ups ... ich glaube, da hat nicoline recht ...