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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was wenn Chef bei Übergabe der Kündigung nicht da ist?

B
Bellchen
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Betriebsräte,

ich bräuchte mal eure Hilfe:

Ich arbeite in einem Unternehmen, das mehrere Standorte hat. Ich bin hier in einem Büro angestellt mit weiteren 4-5 Mitarbeitern plus Chef. Mein Chef pendelt teils zwiechen den verschiedenen Standorten, sagt in der Regel NIE Bescheid, wann er wo ist, ob er nun in einem anderen Standorort oder im Urlaub bzw. auf Geschäftsreise ist.

Nun steht die Kündigung meinerseits an - und ich hab echt Bedenken, dass ich z. B. am 14. des Monats kündigen möchte, mit meiner Kündigung da stehe - aber er ist nicht hier. Er hat hier keinen Bevollmächtigten benannt... Okay, ich könnte ja noch ganz genau ausrechnen, wann mein letzter Abgabetermin für die Kündigung ist... aber nehmen wir einfach mal an, es wäre der letzte Tag - wie müsste ich weiter vorgehen? Hätte ich dann überhaupt eine Chance ganz rechtlich korrekt zu kündigen?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt, da der Tag der Kündigung kurz bevor steht (ich hab gerade erst eine Zusage der neuen Firma bekommen).

Vielen Dank vorab!!!

24.103014

Community-Antworten (14)

A
AlterMann

07.02.2013 um 23:20 Uhr

Hallo Bellchen, ich nehme mal an, bei einer so kleinen Einheit ist Dein Chef gar nicht der Richtige, um so eine Kündigung zu bearbeiten. In Eurer Firma muss es doch so was wie eine Hauptverwaltung und eine Zustelladresse geben. Dort kannst Du Deine Kündigung immer hinschicken, und falls Du unsicher bist, auch als Einschreiben mit Rückschein. Wenn Du nett bist, legst Du Deinem direkten Chef eine Kopie ins Postfach.

B
Bellchen

07.02.2013 um 23:35 Uhr

Schon mal danke für die Antwort. Aber mein Chef ist der Geschäftsführer aller deutschen Stanorte. Somit ist er definitiv der Empfänger der Kündigung.

So - wie könnte ich das dann machen falls er tatsächlich nicht da wäre?

W
Watschenbaum

07.02.2013 um 23:43 Uhr

die Kündigung muß rechtswirksam "zugehen"

das geschieht schon dann, wenn sie im Briefkasten der Firma liegt, mit der der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, in der der Empfänger Geschäftsführer ist, auch wenn dieser Briefkasten nur durch Erfüllungsgehilfen geleert wird

wann der Chef nun persönlich davon erfährt, liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich

am besten selbst einwerfen ( mit Zeugen) und es passt

B
Bellchen

07.02.2013 um 23:50 Uhr

Okay, würde es auch gehen, dass ich ihm die Kündigung auf den Schreibtisch lege und ihn dann z. B. anrufe und sage, dass die Kündigung auf seinem Schreibtisch liegt?

A
AlterMann

08.02.2013 um 00:57 Uhr

Du kannst die Kündigung natürlich auf den Schreibtisch nehmen. Dann ist aber eine erhöhte Gefahr, dass das Schreiben wegkommt oder jedenfalls durch Deine Mitschuld nicht in die richtige Büroroutine kommt, sondern z.B. irgendeiner das Schreiben versehentlich in die Ablage packt. Briefkasten mit Zeuge oder Abgabe gegen Quittung wäre besser. Irgendeiner bei Euch wird doch für die Post zuständig sein, oder?

B
Bellchen

08.02.2013 um 01:05 Uhr

Ja, da ist eine für die Post zuständig... Also was sollte ich dann in dem Fall machen? Ich mein, die macht die Post nicht auf, wenn ich z. Hd. des Chefs schreibe... Soll ich vielleicht die Kündigung auf den Tisch legen und mir bestätigen lassen, dass ich das gemacht hab?

K
Kulum

08.02.2013 um 08:11 Uhr

Du machst dir das aber kompliziert. Watschenbaum hat doch n guten Vorschlag gemacht.

B
Bellchen

08.02.2013 um 08:15 Uhr

Es geht mir halt auch so ein bißchen um das gesamte Verhältnis... Da wir in diesem Büro doch relativ wenige Leute sind möchte ich die Kündigung dann schon offen kommunizieren. Zudem wäre es dann so, dass ich nur noch 3-4 Tage nach Einreichen der Kündigung zu arbeiten hätte. Und wenn der Chef nicht sagt, dass mir jemand die genaue Anzahl der Tage (inkl. Überstunden) mitteilen soll, dann wird das auch nicht gemacht... Das ist etwas doof.

N
nicoline

08.02.2013 um 08:16 Uhr

Bellchen, sag mal, wie oft denn nun noch:

am besten selbst einwerfen ( mit Zeugen) und es passt Antwort 3 Erstellt am 07.02.2013 um 22:43 Uhr von Watschenbaum

Briefkasten mit Zeuge oder Abgabe gegen Quittung wäre besser. Antwort 5 Erstellt am 07.02.2013 um 23:57 Uhr von AlterMann

N
nicoline

08.02.2013 um 08:21 Uhr

möchte ich die Kündigung dann schon offen kommunizieren. dann tu das doch, was hält Dich denn davon ab?

  • Und wenn der Chef nicht sagt, dass mir jemand die genaue Anzahl der Tage (inkl. Überstunden) mitteilen soll, dann wird das auch nicht gemacht... * Dann wirst Du es auch mit dem Chef so rechtzeitig kommunizieren müssen, dass er das noch sagen kann, wo ist das Problem?
W
Watschenbaum

08.02.2013 um 09:41 Uhr

"Zudem wäre es dann so, dass ich nur noch 3-4 Tage nach Einreichen der Kündigung zu arbeiten hätte"

das ist keinesfalls so sicher, wie du meinst wenn der Chef keinen Resturlaub/Urlaub/Überstundenabfeiern genehmigt, darfst du bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten

G
gironimo

08.02.2013 um 11:14 Uhr

Man kann bei einer Kündigung durch den AN doch keine anderen Maßstäbe ansetzen als bei einer Kündigung durch den AG.

So gesehen ist hier tatsächlich alles gesagt worden. Wenn es ausreicht, dass ein Postzusteller einem AN eine Kündigung in den Postkasten wirft und z.B. bei vereinfachter Zustellung dann selbst quittiert, wann er dies getan hat, dann muss es anders herum doch genauso funktionieren. Zeugen können ebenso beim Einwurf dienlich sein.

Im Übrigen werdet Ihr doch eine Personalabteilung oder zumindest einen Personalsachbearbeiter haben. Dem würde ich das Schreiben in die Hand drücken und quittieren lassen.

D
DerAlteHeini

08.02.2013 um 22:33 Uhr

Bellchen Kündigung per Einschreiben Rückschein an die Geschäftsadresse senden, das reicht.

H
Hoppel

10.02.2013 um 08:31 Uhr

@ DerAlteHeini

"Kündigung per Einschreiben Rückschein an die Geschäftsadresse senden, das reicht."

Tut mir ja leid, aber diese Form ist absolut ungeeignet, den fristgerechten Zugang eines Kündigungsschreibens ggf. gerichtsfest beweisen zu können.

Die sicherste Variante wäre, das Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

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