Erstellt am 07.02.2013 um 22:20 Uhr von AlterMann
Hallo Bellchen,
ich nehme mal an, bei einer so kleinen Einheit ist Dein Chef gar nicht der Richtige, um so eine Kündigung zu bearbeiten. In Eurer Firma muss es doch so was wie eine Hauptverwaltung und eine Zustelladresse geben. Dort kannst Du Deine Kündigung immer hinschicken, und falls Du unsicher bist, auch als Einschreiben mit Rückschein. Wenn Du nett bist, legst Du Deinem direkten Chef eine Kopie ins Postfach.
Erstellt am 07.02.2013 um 22:35 Uhr von Bellchen
Schon mal danke für die Antwort.
Aber mein Chef ist der Geschäftsführer aller deutschen Stanorte. Somit ist er definitiv der Empfänger der Kündigung.
So - wie könnte ich das dann machen falls er tatsächlich nicht da wäre?
Erstellt am 07.02.2013 um 22:43 Uhr von Watschenbaum
die Kündigung muß rechtswirksam "zugehen"
das geschieht schon dann, wenn sie im Briefkasten der Firma liegt, mit der der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, in der der Empfänger Geschäftsführer ist,
auch wenn dieser Briefkasten nur durch Erfüllungsgehilfen geleert wird
wann der Chef nun persönlich davon erfährt, liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich
am besten selbst einwerfen ( mit Zeugen) und es passt
Erstellt am 07.02.2013 um 22:50 Uhr von Bellchen
Okay, würde es auch gehen, dass ich ihm die Kündigung auf den Schreibtisch lege und ihn dann z. B. anrufe und sage, dass die Kündigung auf seinem Schreibtisch liegt?
Erstellt am 07.02.2013 um 23:57 Uhr von AlterMann
Du kannst die Kündigung natürlich auf den Schreibtisch nehmen. Dann ist aber eine erhöhte Gefahr, dass das Schreiben wegkommt oder jedenfalls durch Deine Mitschuld nicht in die richtige Büroroutine kommt, sondern z.B. irgendeiner das Schreiben versehentlich in die Ablage packt. Briefkasten mit Zeuge oder Abgabe gegen Quittung wäre besser. Irgendeiner bei Euch wird doch für die Post zuständig sein, oder?
Erstellt am 08.02.2013 um 00:05 Uhr von Bellchen
Ja, da ist eine für die Post zuständig... Also was sollte ich dann in dem Fall machen? Ich mein, die macht die Post nicht auf, wenn ich z. Hd. des Chefs schreibe...
Soll ich vielleicht die Kündigung auf den Tisch legen und mir bestätigen lassen, dass ich das gemacht hab?
Erstellt am 08.02.2013 um 07:11 Uhr von Kulum
Du machst dir das aber kompliziert. Watschenbaum hat doch n guten Vorschlag gemacht.
Erstellt am 08.02.2013 um 07:15 Uhr von Bellchen
Es geht mir halt auch so ein bißchen um das gesamte Verhältnis...
Da wir in diesem Büro doch relativ wenige Leute sind möchte ich die Kündigung dann schon offen kommunizieren. Zudem wäre es dann so, dass ich nur noch 3-4 Tage nach Einreichen der Kündigung zu arbeiten hätte. Und wenn der Chef nicht sagt, dass mir jemand die genaue Anzahl der Tage (inkl. Überstunden) mitteilen soll, dann wird das auch nicht gemacht... Das ist etwas doof.
Erstellt am 08.02.2013 um 07:16 Uhr von nicoline
Bellchen,
sag mal, wie oft denn nun noch:
am besten selbst einwerfen ( mit Zeugen) und es passt
Antwort 3 Erstellt am 07.02.2013 um 22:43 Uhr von Watschenbaum
Briefkasten mit Zeuge oder Abgabe gegen Quittung wäre besser.
Antwort 5 Erstellt am 07.02.2013 um 23:57 Uhr von AlterMann
Erstellt am 08.02.2013 um 07:21 Uhr von nicoline
*möchte ich die Kündigung dann schon offen kommunizieren.*
dann tu das doch, was hält Dich denn davon ab?
* Und wenn der Chef nicht sagt, dass mir jemand die genaue Anzahl der Tage (inkl. Überstunden) mitteilen soll, dann wird das auch nicht gemacht... *
Dann wirst Du es auch mit dem Chef so rechtzeitig kommunizieren müssen, dass er das noch sagen kann, wo ist das Problem?
Erstellt am 08.02.2013 um 08:41 Uhr von Watschenbaum
"Zudem wäre es dann so, dass ich nur noch 3-4 Tage nach Einreichen der Kündigung zu arbeiten hätte"
das ist keinesfalls so sicher, wie du meinst
wenn der Chef keinen Resturlaub/Urlaub/Überstundenabfeiern genehmigt, darfst du bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten
Erstellt am 08.02.2013 um 10:14 Uhr von gironimo
Man kann bei einer Kündigung durch den AN doch keine anderen Maßstäbe ansetzen als bei einer Kündigung durch den AG.
So gesehen ist hier tatsächlich alles gesagt worden. Wenn es ausreicht, dass ein Postzusteller einem AN eine Kündigung in den Postkasten wirft und z.B. bei vereinfachter Zustellung dann selbst quittiert, wann er dies getan hat, dann muss es anders herum doch genauso funktionieren. Zeugen können ebenso beim Einwurf dienlich sein.
Im Übrigen werdet Ihr doch eine Personalabteilung oder zumindest einen Personalsachbearbeiter haben. Dem würde ich das Schreiben in die Hand drücken und quittieren lassen.
Erstellt am 08.02.2013 um 21:33 Uhr von DerAlteHeini
Bellchen
Kündigung per Einschreiben Rückschein an die Geschäftsadresse senden, das reicht.
Erstellt am 10.02.2013 um 07:31 Uhr von Hoppel
@ DerAlteHeini
"Kündigung per Einschreiben Rückschein an die Geschäftsadresse senden, das reicht."
Tut mir ja leid, aber diese Form ist absolut ungeeignet, den fristgerechten Zugang eines Kündigungsschreibens ggf. gerichtsfest beweisen zu können.
Die sicherste Variante wäre, das Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.