Hallo alle zusammen!

ich habe hier eine etwas speziellere frage. wir haben am montag br-wahlen. der amtierende br ist davon ausgegangen, dass er sowieso so gut wie gewählt ist. kurz vor ablauf der abgabefrist wurde eine zweite vorschlagsliste eingereicht. somit kann nur noch mit einer stimme ein der beiden vorschlagelisten gewählt werden. auf einer betriebsversammlung haben mitglieder des amtierenden br`s behauptet, man hätte jeweils nur die listen zurückziehen brauchen, und dann könnte man eine gemeinsame vorschlagsliste einreichen. somit würde dann wieder eine persönlichkeitswahl durchgeführt werden. dem wahlvorstand ist eine solche möglichkeit nicht bekannt und die zuständige gewerkschaft erteilt der zweiten liste, zum größtenteil nicht gewerkschaftlich organisiert, keine auskünfte.

meine frage ist: stimmt es, dass die vorschlagslisten, nach dem abgabetermin, zurückgezogen werden können? was sagt die rechtsprechung? wo gibt`s detailierte info`s?

Gruß
S.R.