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Betriebsratswahlen

W
wamsler
Nov 2016 bearbeitet

Sind Mitarbeiter einer Betriebsstätte im Ausland (in unserem Fall Österreich) berechtigt an der Betriebsratswahl teilzunehmen. Die Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag von der Betriebsstätte Österreich.

1.10601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

07.03.2014 um 11:07 Uhr

Wenn die Mitarbeiter einen Vertrag mit der Österreichischen Niederlassung haben und dort auch arbeiten, sind sie nicht in Deutschland wahlberechtigt.

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