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Vorgezogene Betriebsratswahlen nach Ausscheiden eines Mitglieds

K
Katrin
Apr 2018 bearbeitet

Ist es möglich nach ausscheiden eines Mitlieds des Bertiebsrats vorgezogene Betriebsratswahlen durchzuführen?- Nach dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin ist der Betriebsrat nicht mehr Handlungsfähig (nur noch 3 Betriebsratsmitglieder sind übrig). Die regulären Betriebsratswahlen wären im Herbst.

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Community-Antworten (8)

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DonJohnson

05.05.2009 um 18:01 Uhr

Da läuft wohl vieles quer bei euch! Schau dir bitte den § 13 BetrVG an!

Ist es möglich nach ausscheiden eines Mitlieds des Bertiebsrats vorgezogene Betriebsratswahlen durchzuführen? Wenn keine EBRM mehr als Nachrücker mehr zur Verfügung stehen, sofortige Neuwahl!

Nach dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin ist der Betriebsrat nicht mehr Handlungsfähig (nur noch 3 Betriebsratsmitglieder sind übrig) Ich vermute, ihr hättet schon früher neu wählen müssen...

Die regulären Betriebsratswahlen wären im Herbst. Nee, die nächsten regelmäßigen BR Wahlen sind im Zeitraum vom 01.03.2010 bis 31.05.2010

M
monalisa

05.05.2009 um 19:41 Uhr

@Katrin, ich glaube, ihr seid schon lange nicht mehr "handlungsfähig"! Wie lange habt ihr denn mit 4 (!) BRM's rumgewurschtelt?

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DonJohnson

05.05.2009 um 19:52 Uhr

@Katrin Handeln "könnt" ihr natürlich schon, aber mit Rechtsgültigkeit hat das echt nichts mehr zu tun. Alle eure Beschlüsse sind angreifbar ab dem Zeitpunkt, da ihr nciht mehr vollständig wart (bitte sag jetzt nciht, dass ihr immer schon vier wart... )

Und nur noch mal zur Info: Warum ist bei euch die nächste BR Wahl im Herbst?

C
Catwaezle

05.05.2009 um 21:00 Uhr

@MonaLisa,

warum sollte der BR nicht mehr handlungsfähig sein? Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Er handelt zwar pflichtwidrig wenn er den Wahlvorstand nicht bestellt aber das ändert doch nichts an seiner Handlungsfähigkeit. Zumindest kann ich keine zeitliche Begrenzung in den Kommentaren finden.

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DonJohnson

05.05.2009 um 21:12 Uhr

@CW Aber die Ungültigkeit der Beschlüsse ziehst du hoffentlich nciht in Frage bei dieser Konsterlation, oder?

C
Catweazle

05.05.2009 um 21:29 Uhr

@Don,

nur ein Beispiel: bei uns sind durch Outsourcing drei BRM von 13 übrig geblieben. Die übrig gebliebenen drei waren zweifelsfrei voll handlungsfähig. Wenn es anders wäre könnte der BR nicht einmal, wegen Beschlussunfähigkeit, einen Wahlvorstand bestellen. Die ganze Abwicklung bei uns wurde von 2 RA begleitet.

Wenn du es anderes siehst, dann nenn doch mal eine entsprechende Kommentierung. Ich kann nichts dazu finden.

M
monalisa

05.05.2009 um 21:41 Uhr

@Catweazle, sind wir uns einig, wenn ich behaupte, dass die Situation in "Katrin's" Gremium garantiert ne andere ist? :-))

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DonJohnson

05.05.2009 um 21:46 Uhr

ML Jepp, das unterschreibe ich sofort! ;-))))

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