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Amtszeit Betriebsrat, § 13 Abs. 3 BetrVG - gilt der 1. März als Stichtag oder der 31. Mai 2010?

Y
Yashica
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

ich habe eine Verständnisfrage zu § 13 Abs. 3 BetrVG.

In unserem Betrieb ist Ende März 2009 zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt worden. Ich bin von meinen Kollegen gewählt worden.

Im nächsten Jahr sollen ja nun die regelmäßigen Betriebsratswahlen zwischen März und Mai stattfinden.

Nun finde ich in § 13 Abs. 3 BetrVG folgende Regelung: "Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäißgen Betriebsratswahlen neu zu wählen."

Trifft diese Ausnahmeregelung auf meine Situation zu? Ist die Amtszeit kürzer als ein Jahr, mit anderen Worten: gilt der 1. März als Stichtag oder der 31. Mai 2010?

Ein weiteres Problem. Zu meiner Wahl waren wir weniger als 20 Wahlberechtigte, nun sind wir mehr als 25 Wahlberechtigte. Hat das einen Einfluss?

Grüsse

Yashica

6.117012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

28.09.2009 um 23:06 Uhr

@Yashica Nächste Wahl 2014...

D
DerAlteHeini

29.09.2009 um 00:41 Uhr

Yashica Zu dem Hinweis, "dass es zur Wahl weniger als 20 Wahlberechtigte gab und es nun mehr als 25 Wahlberechtigte sind", kann man keine vernünftige Antwort geben, da die Angaben zu ungenau sind.

Aber vieleicht hilft dir nachstehender § weiter. Interessant dürfte für dich der Absatz 2, Ziffer 1..

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Absatz 1. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. Absatz 2. Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn Ziffer 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, Ziffer 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, Ziffer 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, Ziffer 4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist, Ziffer 5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder Ziffer 6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.

Absatz 3. Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

D
DonJohnson

29.09.2009 um 00:49 Uhr

DerAlteHeini

Interessant dürfte für dich der Absatz 2, Ziffer 1..

Das wage ich in dieser Konstellation aber mal ganz stark zu bezweifeln...

Y
Yashica

29.09.2009 um 08:58 Uhr

Zur Klarstellung:

Bei der Wahl im März waren wir 18 Wahlberechtigte, zum Ende des Jahres werden in unserem Betrieb höchstwahrscheinlich 29 oder 30 Wahlberechtigte vorhanden sein.

Grüsse

Yashica

I
Immie

29.09.2009 um 09:51 Uhr

Also bleiben wir bei 2014!

D
DonJohnson

29.09.2009 um 09:54 Uhr

Immie Ich bin auch dafür ;-)))

I
Immie

29.09.2009 um 09:57 Uhr

DJ Sind wir beschlussfähig?

D
DonJohnson

29.09.2009 um 10:06 Uhr

Immie Da wir hier von einem 5er Gremium ausgehen müßten, und ich nicht weiß wo die anderen abgeblieben sind, NOCH nicht. Aber vielleicht kommen die ja noch ;-)))

M
monalisa

29.09.2009 um 10:11 Uhr

@Immie, DonJohnson, Beschlussfähigkeit steht! :-)

I
Immie

29.09.2009 um 10:12 Uhr

Beschluss!

Einladung mit Tagesordnung, Protokoll und Anwesenheitsliste werden morgen per Post zugestellt, mit der Bitte die Anwesenheitsliste unterschrieben mit dem beiliegenden Freiumschlag zurückzusenden;-)))

D
DonJohnson

29.09.2009 um 10:18 Uhr

Wie gut dass ML noch gekommen ist. Warst du dann in diesem Fall das EBRM?

M
monalisa

29.09.2009 um 10:22 Uhr

jepp! Ersatz für BR 'ridgeback', der sich während der AU nicht traute! ;-))

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