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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuweisung Beamte Betriebsratswahlen 2006

S
Schwede
Apr 2018 bearbeitet

Bei der bevorstehenden Betriebsratswahl in unserem Konzern haben wir ein Statusproblem mit der Mitarbeitergruppe Beamte.

Etliche Beamte sind unserem Betrieb befristet zugewiesen, dh. sie arbeiten als Mitarbeiter in der 100% Tochter des Konzerns. Da die Beamten nicht als Leiharbeiter gelten und nur teilweise befistet zugewiesen sind, sagt unser Arbeitgeber, haben diese auch kein Wahlrecht bei der Betriebsratswahl.

Gesetzlich soll für die Betriebsratswahlen nichts geregelt sein, wenn eine Befristung der Zuweisung ausgesprochen ist. (Postpersonalrechtsgesetz).

Unser Betrieb hatte im letzten Jahr einen Betriebsübergang und alle Kollegen (Beamte und Angestellte) wurde zu größten Teil ein Arbeitsplatz angeboten. Warum einige Beamten, die keinen Arbeitsvertrag unterschreiben wollen und deshalb eine befristete Zuweisung (befristete Tätigkeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz) erhalten, durch in den nächsten Betriebsratswahlen ausgeschlossen werden finde ich ungeheuerlich.

Darf soetwas sein? Heute haben wir einen gemeinsammen Betriebsrat, nach der Wahl vertritt er nicht alle Beschäftigten.

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Community-Antworten (1)

A
Abakus

26.02.2006 um 18:40 Uhr

Zunächst einmal hat nicht der Arbeitgeber zu entscheiden, wer das Wahlrecht hat, sondern der Wahlvorstand.

Meiner Meinung nach haben die Beamten, die in dem Betrieb arbeiten, das Wahlrecht. Doch da gibt es wahrscheinlich kompetentere Stimmen als meine.

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