Erstellt am 07.03.2014 um 09:13 Uhr von Oblatixx
Dass die Mitarbeiter neugierig sind, ist verständlich. ABER, solange die Einreichungsfrist nicht vorbei ist, können immer noch andere Listen kommen, dann sind vielleicht Doppelte Namen drauf und letztendlich können sich so die Listen ändern.
Wartets ab, bis die Listen öffentlich gemacht werden.
Erstellt am 07.03.2014 um 10:02 Uhr von WahlvorstandCL
Die Einreichungsfrist läuft ja nur 2 Wochen. Ich meinte die Zeit danach bis zum Aushang.
Erstellt am 07.03.2014 um 11:49 Uhr von Nubbel
cl,warum sollte mann das dürfen und wollen?
Erstellt am 07.03.2014 um 12:16 Uhr von WahlvorstandCL
Ich weiß nicht, aber es haben bereits jetzt (während der Einreichungsphase) Leute nach den Listen schauen wollen. Ich frage übrigens aus dem Wahlvorstand heraus. Ich muss wissen, wie ich mich in einem solchen Fall verhalten soll. Weder kann ich einfach die Einsicht verwehren noch gewähren, ohne zu wissen wie es rechtlich aussieht.