Einsichtnahme in die eingereichten Vorschlagslisten
Müssen die eingereichten Vorschlagslisten bis zur Veröffentlichung unter Verschluss gehalten werden? Oder dürfen Wahlberechtigte bis dahin Einsicht beim Wahlvorstand nehmen?
Community-Antworten (4)
07.03.2014 um 10:13 Uhr
Dass die Mitarbeiter neugierig sind, ist verständlich. ABER, solange die Einreichungsfrist nicht vorbei ist, können immer noch andere Listen kommen, dann sind vielleicht Doppelte Namen drauf und letztendlich können sich so die Listen ändern. Wartets ab, bis die Listen öffentlich gemacht werden.
07.03.2014 um 11:02 Uhr
Die Einreichungsfrist läuft ja nur 2 Wochen. Ich meinte die Zeit danach bis zum Aushang.
07.03.2014 um 12:49 Uhr
cl,warum sollte mann das dürfen und wollen?
07.03.2014 um 13:16 Uhr
Ich weiß nicht, aber es haben bereits jetzt (während der Einreichungsphase) Leute nach den Listen schauen wollen. Ich frage übrigens aus dem Wahlvorstand heraus. Ich muss wissen, wie ich mich in einem solchen Fall verhalten soll. Weder kann ich einfach die Einsicht verwehren noch gewähren, ohne zu wissen wie es rechtlich aussieht.
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